Cannabis-basierte Arzneimittel sind Fertigarzneimittel oder Rezepturen, die Cannabinoide wie THC (∆⁹-Tetrahydrocannabinol), CBD (Cannabidiol) oder synthetische Derivate enthalten. Sie unterliegen in Deutschland seit dem 1. April 2024 dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und werden nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft; eine Ausnahme bildet Nabilon (Canemes®), das weiterhin dem BtMG unterliegt.1)
Der vorliegende Artikel gibt einen evidenzbasierten Überblick über die in Deutschland verfügbaren cannabis-basierten Arzneimittel, ihre Indikationen, Wirkmechanismen und die aktuelle Studienlage.
| Wirkstoff | Handelsname / Form | Darreichung | Zulassung (D) | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Dronabinol (THC) | Rezeptur (Kapseln/Öl) | oral | ja (Rezeptur) | kein Fertigarzneimittel, Standard-Rezeptur |
| Nabilon (synthet. THC-Analogon) | Canemes® (in D nicht mehr vermarktet) | oral (Kapseln) | ja | btmg-pflichtig, nur noch Import |
| Nabiximols (THC/CBD 1:1) | Sativex® | oromukosales Spray | ja (MS-Spastik) | einziges zugelassenes Cannabis-Fertigarzneimittel in D |
| Reines Cannabidiol (CBD) | Epidyolex® | orale Lösung | ja (Epilepsie) | seit 2019 EU-zugelassen |
| Cannabisblüten (getrocknet) | Rezeptur | Inhalation/Vaporisation | ja (Rezeptur) | BfArM-Qualitätsstandard |
| Cannabisextrakte | Rezeptur | oral (Tropfen) | ja (Rezeptur) | standardisiert oder Vollspektrum |
Dronabinol ist der INN-Name für synthetisches (-)-trans-∆⁹-Tetrahydrocannabinol (THC), den psychoaktiven Hauptwirkstoff der Cannabispflanze.2)
Dronabinol wirkt als partieller Agonist an den Cannabinoid-Rezeptoren CB₁ (v. a. ZNS) und CB₂ (v. a. Immunsystem). Die CB₁-Aktivierung vermittelt die psychoaktive Wirkung, aber auch den antiemetischen und appetitstimulierenden Effekt.
Dronabinol wird in Deutschland als Rezeptur in Kapseln oder als Öl (5 mg/mL, 10 mg/mL, 25 mg/mL) apothekenpflichtig hergestellt. Die übliche Anfangsdosis beträgt 2,5–5 mg/Tag („Start low, go slow“). Die Tageshöchstdosis liegt individuell, üblich sind 15–40 mg/Tag, in Ausnahmefällen bis 60 mg.
Wichtige Pharmakokinetik:
Sehr häufig (>10 %): Müdigkeit/Sedierung, Schwindel, Mundtrockenheit, orthostatische Hypotension, psychische Effekte (Angst, Dysphorie, Panikattacken). Diese sind dosisabhängig und zu Therapiebeginn am stärksten ausgeprägt.
Nabiximols ist ein standardisierter Cannabis-Vollspektrum-Extrakt im Verhältnis THC : CBD = 1 : 1 (27 mg/mL THC, 25 mg/mL CBD), als oromukosales Spray zur Anwendung in der Mundhöhle.5)
Nabiximols nutzt den Entourage-Effekt von THC und CBD: THC aktiviert CB₁/CB₂-Rezeptoren, während CBD die THC-Wirkung moduliert (Abschwächung psychoaktiver Effekte durch allosterische CB₁-Modulation) und zusätzlich anxiolytisch, antiinflammatorisch und neuroprotektiv wirkt.
Sativex® ist in Deutschland zugelassen für die Behandlung moderater bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose (MS), die auf andere antispastische Medikamente (z. B. Baclofen, Tizanidin) nicht ausreichend angesprochen hat.
Die aktuelle Evidenz umfasst:
Nabilon ist ein synthetisches THC-Analogon (∆⁹-11-Hydroxy-dimethylheptyl-THC), das in Kapselform (1 mg) zur Behandlung der chemotherapie-induzierten Übelkeit und Erbrechen zugelassen ist, wenn konventionelle Antiemetika nicht ausreichen.8)
Epidyolex® (Wirkstoff: Cannabidiol, CBD) ist seit 2019 EU-weit zugelassen als Add-on-Therapie bei:
Die empfohlene Dosierung beträgt 5–20 mg/kg/Tag oral. Wichtig: CBD interagiert als starker CYP-Inhibitor mit zahlreichen Antiepileptika (Clobazam, Valproat) – Spiegelkontrollen erforderlich.
Getrocknete Cannabisblüten werden seit 2017 als Rezepturarzneimittel verordnet. Sie enthalten ein definiertes Spektrum an Cannabinoiden (THC + CBD + Begleitstoffe) und Terpenen – was den Begleiteffekt (Entourage-Effekt) ermöglicht.
Hinweis: Fertigarzneimittel (Dronabinol, Nabiximols) haben nach der Arzneimittel-Richtlinie Vorrang vor Blüten und Extrakten. Eine Verordnung von Blüten muss von der Ärztin/ vom Arzt begründet werden.9)
Cannabisextrakte liegen als standardisierte Zubereitungen (THC-dominiert, THC/CBD-Mischung oder CBD-dominiert) vor. Sie werden als Tropfen (Öl) oder Kapseln rezeptiert und oral eingenommen. Der Vorteil gegenüber Blüten liegt in der genaueren Dosierbarkeit und standardisierten Cannabinoid-Konzentration.
Seit dem 1. April 2024 gilt das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG):
| Indikation | Erste Wahl (Fertigarzneimittel) | Alternative |
| Chronische Schmerzen (neuropathisch) | Cannabisblüten/-extrakte (off-label) | Dronabinol-Rezeptur |
| MS-Spastik | Sativex® (Nabiximols) | Cannabisblüten (off-label) |
| Chemotherapie-Übelkeit | Dronabinol oder Nabilon | Cannabisblüten (Reserve) |
| Epilepsie (kindliche Formen) | Epidyolex® (CBD) | – |
| Appetitstimulation/Cachexie | Dronabinol | Cannabisblüten |
| Palliativsituation (generalisiert) | Cannabisblüten/-extrakte | Dronabinol |
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle medizinische Beratung. Bei Fragen zu cannabis-basierten Arzneimitteln bitte Fachärzt*innen, Apotheker*innen oder die zuständige Krankenkasse konsultieren.