Table of Contents

🇨🇭 Schweiz – Cannabis-Recht: Aktuelle Rechtslage & Entwicklungen 2026

Die Schweiz verfolgt einen eigenen, evidenzbasierten Weg in der Cannabispolitik. Während Cannabis mit mehr als 1,0 % THC grundsätzlich illegal ist, wurde der Besitz kleiner Mengen entkriminalisiert. Seit 2021 ermöglichen wissenschaftliche Pilotversuche eine kontrollierte Abgabe in mehreren Schweizer Städten. Das neue Cannabisproduktegesetz (CanPG) bereitet den Weg für eine umfassende Legalisierung bis voraussichtlich 2029.

Stand: 2026-06-02

⚠️ Wichtiger Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei konkreten rechtlichen Fragen bitte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt konsultieren.

1. Überblick: Die drei Säulen des Schweizer Cannabisrechts

Die Schweizer Cannabispolitik ruht auf drei Säulen:

Bereich Status (2026) Kurzbeschreibung
——————————————
THC-Cannabis (>1 %) Illegales Betäubungsmittel Besitz bis 10 g entkriminalisiert (100 CHF Busse), Konsum verboten
CBD-Cannabis (<1 % THC) Legal & frei verkäuflich In Tabakläden, Online-Shops und Apotheken erhältlich
Medizinalcannabis Legal (seit August 2022) Ärzte können ohne Sondergenehmigung verschreiben
Pilotversuche Aktiv (bis 2028 verlängert) Kontrollierte Abgabe in Basel, Zürich, Bern, Biel, Luzern, Lausanne
CanPG (Zukunft) Im parlamentarischen Verfahren Geplante vollständige Legalisierung für Erwachsene ab 2029

2. Aktuelle Rechtslage (Stand Juni 2026)

2.1 Gesetzliche Grundlage

Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1,0 % fällt in der Schweiz unter das Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Die Herstellung, der Anbau, der Konsum und der Besitz sind grundsätzlich verboten und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft werden (Art. 19 BetmG).

Quelle: BetmG – Bundesgesetz über die Betäubungsmittel

2.2 Besitz und Konsum – Entkriminalisierung

Handlung Rechtsfolge Details
———-————-———
Besitz <10 g (THC >1 %) Straffrei (keine Strafanzeige) Seit 2012: Ordnungsbusse von 100 CHF (bagatellarisch)
Konsum (THC >1 %) Ordnungswidrigkeit (100 CHF Busse) Kein Eintrag ins Strafregister
Besitz 10 g+ Strafverfahren möglich Je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt
Handel/Anbau Strafbar (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) Ausnahme: Pilotprojekte

Wichtige Rechtsprechung: - September 2017 – Bundesgericht: Die blosse Busse für Besitz kleiner Mengen wurde ab 2013 rechtswidrig angewendet. Nur der Konsum kann gebüsst werden, nicht der reine Besitz. - Juli 2023 – Bundesgericht: Der Besitz von bis zu 10 g Cannabis, der nicht zum Verkauf bestimmt ist, ist vollständig legal – die Polizei darf diese Menge nicht beschlagnahmen. Allerdings wird weiterhin gebüsst, wenn Konsum festgestellt wird.

Kantonale Unterschiede: In den Kantonen Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura, Tessin, St. Gallen und beiden Appenzell wurde die alte Praxis (Bestrafung des reinen Besitzes) teils beibehalten. In anderen Kantonen (z. B. Zürich, Bern, Basel-Stadt) wurde die Verfolgung kleiner Mengen eingestellt.

Quellen: - Wikipedia – Cannabis in Switzerland - Weedx.ch – THC vs. CBD Rechtslage Schweiz 2026

Die Schweiz hat einen der liberalsten CBD-Märkte Europas. Produkte mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1,0 % sind legal und frei verkäuflich:

* Verkaufsorte: Tabakläden, Apotheken, Online-Shops, Spezialgeschäfte * Besteuerung: CHF 38/kg Rohstoff + 25 % vom Verkaufserlös (Bundesverwaltungsgericht, März 2019) * Beliebtheit: CBD-Blüten werden in nahezu jedem Tabakgeschäft angeboten

Praktische Probleme: - CBD-Cannabis mit <1 % THC kann immer noch positiv auf THC im Drogentest anschlagen → Fahrverbote möglich - Die Polizei muss bei Kontrollen zunächst feststellen, ob der THC-Gehalt unter 1 % liegt → bei Verdacht wird beschlagnahmt und analysiert, bei Unterschreitung zurückgegeben

Quelle: naturalpes – Ist CBD in der Schweiz legal?

2.4 Medizinalcannabis

Seit dem 1. August 2022 wurde der Zugang zu medizinischem Cannabis erheblich vereinfacht:

Vor der Reform (bis Juli 2022): Ärzte benötigten eine Sondergenehmigung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für jede Verschreibung.

Seit August 2022: Ärzte können Cannabis direkt ohne vorherige Genehmigung verschreiben. Eine Meldepflicht und Dokumentation der Behandlungsergebnisse (für mindestens 2 Jahre) besteht jedoch.

Eingesetzte Bereiche: - Chronische Schmerzen - Spastik bei Multipler Sklerose und neurologischen Erkrankungen - Übelkeit/Appetitlosigkeit bei Chemotherapie - Cannabis-Tinkturen und -Ölkonzentrate können von Spezialapotheken hergestellt werden

Herausforderungen: - Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht routinemässig übernommen – die therapeutische Wirksamkeit ist noch in wissenschaftlicher Evaluation - Nur zwei Apotheken in der Schweiz sind befugt, Cannabis-Tinkturen und -Ölkonzentrate herzustellen - Cannabis-Blüten und -Harz sind als medizinische Darreichungsform nicht verfügbar

Quellen: - BAG – Cannabis als Medizin - Wikipedia – Cannabis in Switzerland (Abschnitt Medical cannabis)

3. Wissenschaftliche Pilotversuche

Die Schweiz setzt im Gegensatz zu Deutschland nicht auf ein reines Club-Modell, sondern auf wissenschaftlich begleitete Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe. Die rechtliche Grundlage dafür wurde am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedet und trat am 15. Mai 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat die Laufzeit der Pilotversuche bis 2028 verlängert.

3.1 Aktive Pilotprojekte

Projekt Städte Start Teilnehmer Besonderheiten
—————–——-—————————-
Weed Care Basel Januar 2023 378 (Start) → 265 (2026) Ältestes Pilotprojekt; Abgabe in Apotheken
Züri Can Zürich 2023 ~2.000 geplant Grösstes Projekt, mehrere Abgabestellen
SCRIPT Bern, Biel, Luzern 2023 Mehrere hundert Abgabe ĂĽber Apotheken und Social Clubs
Cann-L Lausanne Dezember 2023 >1.750 Nichtgewinnorientierte Verkaufsstelle; grösstes Datenmaterial zu Schwarzmarktverdrängung

3.2 Ergebnisse Weed Care (Basel) – Drei-Jahres-Bilanz (März 2026)

Die bislang umfassendsten Ergebnisse liefert das Basler Pilotprojekt Weed Care (weedcare-basel.ch), das im Januar 2023 startete:

Positive Entwicklungen: - Reduktion des problematischen Konsums: Die Teilnehmenden berichteten über drei Jahre von einem Rückgang problematischer Konsummuster - Tabak-Joint-Konsum signifikant gesunken: Weniger Mischkonsum mit Tabak - Stabile monatliche Bezugsmenge: Keine Konsumausweitung über den Studienzeitraum - Verbesserte psychische Gesundheit: Depressive Symptome, Angstsymptome und psychose-ähnliche Symptome nahmen ab - Alkohol- und Substanzkonsum rückläufig: Auch andere psychoaktive Substanzen wurden weniger konsumiert

Produktakzeptanz: - Nach Einführung risikoärmerer Produkte (Cannabisöl, Vapes, Spray im Herbst 2025): Diese machten binnen weniger Monate 18 % der monatlichen Bezugsmenge aus - Produktzufriedenheit stieg von 53 % auf 64 % nach Einführung neuer Produktformen - 75 % der Teilnehmenden waren mit der Produktequalität zufrieden - Insgesamt wurden in drei Jahren 113 kg Blüten und Hasch sowie 21 Deziliter Vapes, Öl und Spray verkauft

Studienleiter Marc Walter: „Zentrale Faktoren für die positiven Effekte scheinen der Wegfall der Illegalität und kurze Kontakte in den Apotheken zu sein, die zur Entstigmatisierung des Konsums beitragen. Hinzu kommen sichere, deklarierte Produkte sowie risikoärmere Produktformen, welche einen kontrollierten Konsum vereinfachen.“

Quelle: Basel-Stadt – Weed Care: Positive Bilanz nach drei Jahren (19. März 2026)

3.3 BAG-Zwischenbericht (2025)

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichte 2025 einen ersten Analysebericht zu allen laufenden Pilotversuchen:

- Teilnehmende sind generell zufrieden mit der Produktqualität sowie der Beratung und Betreuung - Die legalen, qualitätsgeprüften Produkte sind demnach erfolgreicher bei der Verdrängung des Schwarzmarkts als reine Strafverfolgung - Erkenntnisse fliessen direkt in die Ausarbeitung des Cannabisproduktegesetzes (CanPG) ein

Quelle: BAG – Pilotversuche mit Cannabis

3.4 Cann-L (Lausanne) – Zwei-Jahres-Bilanz (April 2026)

Das Projekt Cann-L in Lausanne veröffentlichte am 28. April 2026 seine Zwischenergebnisse. Die Verkaufsstelle wurde im Dezember 2023 im Zentrum von Lausanne eröffnet. Betrieben wird sie von der Stadt Lausanne in Zusammenarbeit mit Sucht Schweiz als nichtgewinnorientiertes Modell. Mit über 1.750 Teilnehmenden ist Cann-L eines der grössten Pilotprojekte der Schweiz und liefert die bislang umfassendsten Daten zur Schwarzmarktverdrängung.

Teilnehmerstruktur

Merkmal Wert
—————
Eingeschriebene Teilnehmer >1.750 (Stand April 2026)
Altersspanne 18–79 Jahre (Durchschnitt 36 Jahre)
Geschlecht 75 % Männer
Beschäftigung 68 % erwerbstätig, 11 % in Ausbildung
Langzeitkonsumenten 72 % konsumieren seit >10 Jahren
Täglicher Konsum 50 % täglich oder fast täglich

Zentrale Ergebnisse

1. Rückläufiger Konsum: Die Nachbeobachtung einer ersten Kohorte von 670 Teilnehmenden (≥18 Monate im Projekt) zeigt einen Rückgang des Cannabiskonsums um durchschnittlich 20 %. Dieser Rückgang betrifft alle Altersgruppen und ist besonders ausgeprägt bei Personen, die zuvor am meisten konsumierten.

2. Gesundheitsschutz: - Rund 100 Teilnehmende haben erstmals Kontakt zu einem Arzt aufgenommen, um über ihren Cannabiskonsum zu sprechen - 130 Teilnehmende kauften einen Verdampfer, um die Risiken des Rauchens zu verringern - Die bei Cann-L verkauften Produkte sind durchschnittlich weniger potent als Schwarzmarktware: Blüten 12,5 % THC (vs. 14,5 % auf dem Schwarzmarkt), Harz 17,5 % THC (vs. >32 % auf dem Schwarzmarkt) - Zusätzlich werden risikoärmere Produkte wie Öle und E-Liquids angeboten

3. Schwarzmarktverdrängung: - Cann-L deckt rund 20 % des geschätzten Cannabiskonsums in Lausanne ab - Dem illegalen Markt wurden bereits mindestens 2 Millionen Franken Umsatz entzogen - Direkt und indirekt wurden mehrere Arbeitsplätze geschaffen - 2025 flossen mehr als 60.000 Franken Mehrwertsteuer in die Bundeskasse - 300.000 Franken Einnahmen stehen für lokale Präventions- und Forschungsaktivitäten zur Verfügung

4. Hohe Zufriedenheit und Akzeptanz: Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden hat den illegalen Markt vollständig verlassen. Die Produktqualität und Beratung werden als deutlich besser bewertet als zuvor auf dem Schwarzmarkt.

5. Antrag auf Verlängerung: Aufgrund der positiven Ergebnisse haben die Verantwortlichen von Cann-L beim BAG einen Antrag auf Verlängerung bis Mitte 2029 gestellt, um weitere Aspekte des Cannabiskonsums und dessen Regulierung untersuchen zu können. Die Anmeldung bleibt für erwachsene Einwohner Lausannes offen.

Stimmen zum Projekt:

“Wir haben nicht nur dem illegalen Markt zwei Millionen Franken entzogen und decken nun 20 % des Konsums in Lausanne ab, sondern tragen darüber hinaus zum Gesundheitsschutz der teilnehmenden Personen bei.” – Émilie Moeschler, Stadträtin Lausanne
“Mit Cann-L war es stets unser Ziel, die laufenden Überlegungen in Bern zu unterstützen. Deshalb laden wir die Bundesbehörden ein, unsere Ergebnisse zu berücksichtigen.” – Tania Séverin, Direktorin Sucht Schweiz

Quellen: - Sucht Schweiz – Cann-L: erfreuliche Zwischenergebnisse (28. April 2026) - Cann-L – Studie (französisch, dt./it. Zusammenfassung) - Factsheet Cann-L (deutsch)

4. Das Cannabisproduktegesetz (CanPG) – Der Weg zur Legalisierung

4.1 Politische Entstehung

Die parlamentarische Initiative Siegenthaler (20.473) forderte die Regulierung des Cannabismarktes fĂĽr einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz. Die Kommissionen fĂĽr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beider Kammern stimmten der Initiative 2021 zu.

4.2 Kerninhalte des CanPG

Das CanPG sieht eine strikt regulierte, nicht-kommerzielle Abgabe von Cannabis an Erwachsene vor:

Bereich Geplante Regelung
—————————-
Altersgrenze 18 Jahre
Abgabemodell Lizenzierte, nicht-kommerzielle Verkaufsstellen (Apotheken, Social Clubs)
Jugendschutz Strikte Abgaberegeln, Werbeverbot
Produktsicherheit Seed-to-Sale-Tracking, Labortests, Höchstgrenze 20 % THC
Prävention Verpflichtende Aufklärung, Sucht- und Präventionsbeauftragte
Werbung Vollständiges Werbeverbot
Besteuerung Regulierte Preise, zweckgebundene Steuern für Prävention

4.3 Zeitplan und aktueller Stand (Juni 2026)

Zeitraum Ereignis
———-———-
2021 SGK-Kommissionen stimmen der Initiative Siegenthaler zu
Februar 2025 SGK berät und nimmt Vorentwurf an
2025 Vernehmlassung (Konsultation) zum Vorentwurf
Mai 2026 Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) verweist Entwurf wegen zahlreicher Änderungsanträge zurück an die Subkommission
2026–2027 Überarbeitung; parlamentarische Debatten in National- und Ständerat
2027–2028 Parlamentsbeschluss, Referendumsfrist (100 Tage; Volksabstimmung wahrscheinlich)
2028 Aufbau der Infrastruktur (Lizenzen, Kontrollbehörden)
2029 Frühestmögliche vollständige Legalisierung

Branchenverband IG Hanf Schweiz (Mai 2026): „Nachbessern ja, verzögern nein” – die Industrie unterstützt die Überarbeitung zu einem mehrheitsfähigen Gesetz, warnt aber vor politischem Stillstand, der den Schwarzmarkt weiter stärkt. Die positiven Ergebnisse von Cann-L (April 2026) untermauern aus Sicht der Branche die Dringlichkeit einer zeitnahen Regulierung nach dem Vorbild der Pilotprojekte.

Quellen: - Herba di Berna – Cannabis Legalization Switzerland 2026: Road to 2029 - BAG – Neues Cannabisproduktegesetz - IG Hanf Schweiz – Nachbessern ja, verzögern nein

5. Lehren aus Deutschland

Die Schweizer Regulierung orientiert sich nicht am deutschen Modell (CanG/KCanG), sondern verfolgt einen eigenen Ansatz mit folgenden Unterschieden:

Aspekt Deutschland (CanG) Schweiz (CanPG geplant)
——–——————–————————–
Modell Club-Modell (CSCs) + Eigenanbau Lizenzierte nicht-kommerzielle Abgabe
THC-Grenzwert CBD <0,3 % <1,0 %
Besitz 25 g öffentlich, 50 g privat 10 g entkriminalisiert (Busse)
Eigenanbau 3 Pflanzen legal Verboten (ausser Pilotprojekte)
Wissenschaftliche Basis Evaluation (EKOCAN) nach Inkrafttreten Evidenzbasierte Pilotversuche vor Gesetz
Säule 2 (kommerziell) Geplant, noch nicht umgesetzt Nicht vorgesehen (non-profit)

Wichtigste Lehre aus Sicht der Schweiz: Reine Gesetzesänderungen ohne funktionierende, bürokratiearme Infrastruktur können den Schwarzmarkt nicht nachhaltig zurückdrängen. Die Schweiz plant daher ein kundenfreundliches, aber streng kontrolliertes Abgabemodell mit Qualität und Jugendschutz im Zentrum. Die Cann-L-Ergebnisse (20 % Schwarzmarktverdrängung in Lausanne) belegen die Wirksamkeit dieses Ansatzes.

Quelle: Herba di Berna – Lessons from Germany

6. Geschichte der Cannabisregulierung in der Schweiz

Jahr Ereignis
—————-
2001 Bundesrat verpflichtet sich zur Entkriminalisierung des Eigengebrauchs
2004 Parlamentarischer Entkriminalisierungsversuch scheitert knapp
2008 Volksinitiative zur Legalisierung: 36,7 % Ja-Stimmen (Referendum)
2011 Vereinfachter Zugang zu medizinischem Cannabis (Sondergenehmigung BAG)
2012 Besitz <10 g entkriminalisiert (100 CHF Busse)
2012 (Okt.) Bundesgericht erklärt kantonale Cannabis-Anbauvereinbarungen für ungültig
2017 (Sep.) Bundesgericht: Nur Konsum, nicht Besitz, darf gebĂĽsst werden
2018 GrĂĽne Parlamentsinitiative zur Regulierung abgelehnt (104:86)
2020 (Sep.) Parlament verabschiedet Rechtsgrundlage fĂĽr Pilotversuche
2021 (Mai) Pilotversuche-Gesetz tritt in Kraft
2022 (Aug.) Medizinalcannabis ohne Sondergenehmigung verschreibbar
2023 (Jan.) Start Weed Care Basel (erstes Pilotprojekt)
2023 (Jul.) Bundesgericht: Besitz <10 g (nicht zum Verkauf) ist legal
2023 (Dez.) Start Cann-L Lausanne
2025 CanPG-Vorentwurf durch SGK verabschiedet
2026 (März) Weed Care: Positive Drei-Jahres-Bilanz
2026 (April) Cann-L Lausanne: Positive Zwei-Jahres-Bilanz – 20 % Schwarzmarktverdrängung, 2 Mio. CHF entzogen
2026 (Mai) SGK-N verweist CanPG-Entwurf zur Ăśberarbeitung zurĂĽck
2028 (geplant) Ende der Pilotversuche, Aufbau Legalisierungsinfrastruktur
2029 (geplant) Frühestmögliche vollständige Legalisierung

7. Relevanz fĂĽr deutsche Konsumenten und Reisende

FĂĽr Deutsche, die in die Schweiz reisen oder dort wohnen, gelten besondere Regeln:

* Einfuhr aus Deutschland: Die Einfuhr von THC-haltigem Cannabis (>1 %) aus Deutschland in die Schweiz ist strafbar – auch wenn der Besitz in Deutschland legal ist * Medizinalcannabis: Die Einfuhr von ärztlich verschriebenem Medizinalcannabis erfordert eine Sondergenehmigung des BAG (auch für deutsche Rezepte) * CBD legal, aber Vorsicht im Verkehr: Auch CBD-Blüten (<1 % THC) können THC-Spuren enthalten – bei Drogentests drohen Fahrverbote * Konsumverbot im öffentlichen Raum: In der Schweiz gelten ähnliche Verbotszonen wie in Deutschland (Schulen, ÖPNV) * Doppelte Bestrafung möglich: Deutsche, die in der Schweiz beim Cannabiskonsum erwischt werden, müssen mit einer Busse rechnen – auch wenn der Konsum in Deutschland legal wäre

→ Siehe auch: Cannabis & Reisen – Internationale Bestimmungen → Siehe auch: Recht: Deutschland – Cannabisgesetz (CanG) → Siehe auch: Cannabis in Europa – Rechtslage im Vergleich

8. Ausblick und Bewertung

Die Schweiz geht einen behutsamen, evidenzbasierten Weg zur Cannabisregulierung – langsamer als Deutschland, aber mit einer soliden wissenschaftlichen Grundlage:

* Stärken des Schweizer Modells:

  1. Wissenschaftliche Begleitung vor der Legalisierung (nicht erst danach)
  2. Klarer Fokus auf Gesundheitsschutz und Qualität
  3. Erfolgreiche Pilotprojekte mit messbaren positiven Ergebnissen – Weed Care und Cann-L zeigen deutliche Konsumreduktion und Schwarzmarktverdrängung
  4. Pragmatischer Umgang mit CBD (<1 % THC)

* Schwächen:

  1. Sehr langer politischer Prozess (seit 2021 in der parlamentarischen Phase)
  2. Cannabis bleibt fĂĽr Konsumenten ohne Pilotprojekt-Zugang illegal (Schwarzmarkt)
  3. Kantonale Unterschiede in der Strafverfolgung
  4. Fehlende Übergangsregelung für die Zeit zwischen Pilotprojekt-Ende und vollständiger Legalisierung

Fazit: Die Cannabis-Pilotprojekte in der Schweiz liefern wertvolle Daten für die europäische Cannabis-Politik. Insbesondere die Ergebnisse von Cann-L Lausanne (20 % Schwarzmarktverdrängung, 2 Mio. CHF entzogen, Konsumrückgang um 20 %) und Weed Care Basel (stabiler Konsum, verbesserte psychische Gesundheit) sind international vielbeachtet und belegen die Wirksamkeit regulierter, nicht-kommerzieller Abgabemodelle. Das CanPG könnte ab 2029 einen vollständig regulierten Cannabismarkt schaffen – vorausgesetzt, das Gesetz übersteht die parlamentarischen Hürden und eine mögliche Volksabstimmung.

Quellenverzeichnis

* Betäubungsmittelgesetz (BetmG) – Schweiz * Wikipedia – Cannabis in Switzerland * BAG – Neues Cannabisproduktegesetz (CanPG) * BAG – Cannabis als Medizin * BAG – Pilotversuche mit Cannabis * Basel-Stadt – Weed Care: Positive Bilanz nach drei Jahren (19. März 2026) * Weed Care Basel – Offizielle Studienseite * Züri Can – Cannabis Studie Zürich * SCRIPT-Studie (Bern, Biel, Luzern) * Sucht Schweiz – Cann-L: erfreuliche Zwischenergebnisse (28. April 2026) * Cann-L – Studie (französisch, dt./it. Zusammenfassung) * Factsheet Cann-L (deutsch) * Herba di Berna – Cannabis Legalization Switzerland 2026: Lessons from Germany and Road to 2029 * IG Hanf Schweiz – Nachbessern ja, verzögern nein * Weedx.ch – CBD vs. THC Rechts-Check Schweiz 2026 * naturalpes – Ist CBD in der Schweiz legal? * Snustrend – THC-Legalisierung Schweiz 2026: Kompakter Leitfaden * Sainfort – Cannabis in der Schweiz: Kommt jetzt die Legalisierung?

Verwandte Artikel

* 🇩🇪 Deutschland – Cannabisgesetz (CanG) 2024 aktuell * 🇪🇺 Cannabis in Europa – Rechtslage im Vergleich * 🇨🇦 Kanada – Vollständige Legalisierung seit 2018 * 🇺🇸 USA – Bundesrecht, Einzelstaaten & aktuelle Entwicklungen * 🇨🇿 Tschechien – Cannabis-Rechtslage * Modellprojekte & kommerzielle Lieferketten * Cannabis & Reisen


Lizenz: CC Attribution-Noncommercial-Share Alike 4.0 International