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Cannabis-Modellprojekte (Säule 2): Kommerzielle Pilotversuche in Deutschland
Das Cannabisgesetz (CanG) basiert auf einem Zwei-Säulen-Modell. Während Säule 1 (privater Eigenanbau, Anbauvereinigungen) seit April/Juli 2024 in Kraft ist, steckt Säule 2 – die wissenschaftlich begleiteten Modellprojekte mit kommerziellen Lieferketten – lange politisch fest. Stand Mai 2026 zeichnet sich jedoch eine Bewegung ab: Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) arbeitet an der Rechtsverordnung, erste Ausschreibungen werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet.
Stand: 2026-05-30
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1. Was ist Säule 2?
Anders als Säule 1 (nicht-kommerzieller Eigenanbau und Anbauvereinigungen) erlaubt Säule 2 die Erprobung echter kommerzieller Lieferketten unter strengen wissenschaftlichen Auflagen:
* Produktion: Lizenzierte Anbaubetriebe dürfen Cannabis für den Verkauf produzieren * Großhandel: Kontrollierte Lieferketten zwischen Produzenten und Fachgeschäften * Einzelverkauf: Lizensierte Fachgeschäfte (Dispensaries) geben Cannabis an registrierte Einwohner ab * Wissenschaftliche Begleitung: Jedes Projekt wird von einer Universität oder Forschungseinrichtung evaluiert – Laufzeit: fünf Jahre * Ziel: Belastbare Daten zu Auswirkungen auf Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Schwarzmarkt sammeln
2. Rechtsgrundlage
2.1 Der ursprüngliche Gesetzesrahmen
Das CanG sah ursprünglich ein eigenes Gesetz zur Umsetzung von Säule 2 vor. Nach dem Bruch der Ampelkoalition 2025 und den vorgezogenen Neuwahlen blieb das Vorhaben zunächst liegen.
Alternative Route – Forschungsklausel (§ 2 Abs. 4 KCanG):
Das Konsumcannabisgesetz enthält eine Forschungsklausel, die den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese Klausel wird nun als regulativer Pfad genutzt, um Modellprojekte vor dem eigentlichen Säule-2-Gesetz zu ermöglichen:
*„Sofern kein medizinisch-wissenschaftlicher Zweck im Sinne des Medizinalcannabis-Gesetzes vorliegt, sieht das KCanG vor, dass eine Erlaubnis für den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken beantragt werden kann.“* – BMEL-Sprecher gegenüber Krautinvest
Die zuständige Behörde wird durch eine Rechtsverordnung des BMEL festgelegt – voraussichtlich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
2.2 Initiative „Cannabis Forschung Deutschland"
Ein Verein namens „Cannabis Forschung Deutschland” arbeitet mit dem Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung (Hamburg) sowie 25 Städten zusammen, um Anträge auf Basis der Forschungsklausel zu stellen. Die Initiative wird nach eigenen Angaben vom Deutschen Hanfverband (DHV) unterstützt.
2.3 BMEL-Verordnung
Das BMEL arbeitet parallel an der eigentlichen Säule-2-Rechtsverordnung. Die Verordnung soll: * Zuständigkeiten klären (BLE) * Antragsverfahren definieren * Auflagen für Produktion, Handel und Verkauf festlegen * Evaluationskriterien vorgeben
Zeitplan: Brancheninsider erwarten die Veröffentlichung der Verordnung und erster Ausschreibungen im zweiten Halbjahr 2026.
3. Interessierte Städte und Regionen
Zahlreiche Kommunen haben sich für Modellprojekte positioniert:
| Stadt | Status | Besonderheit |
| ——- | ——– | ————– |
| Berlin | Interesse bekundet | Mehrere Bezirke interessiert; Koordination über Landesebene |
| Frankfurt am Main | Interesse bekundet | Finanzmetropole mit hoher Cannabis-Nachfrage |
| Köln | Interesse bekundet | Größte Stadt NRWs – viele CSCs in der Region |
| Bremen | Interesse bekundet | Stadtstaat mit eigenständiger Drogenpolitik |
| Hannover | Interesse bekundet | Niedersächsische Landeshauptstadt |
| Wiesbaden | Konkrete Planung | Cannabis-Abgabe über Apotheken wissenschaftlich untersucht |
| Weitere | ca. 25 Städte | In der Initiative „Cannabis Forschung Deutschland“ organisiert |
Voraussetzungen für Modellregionen: * Wissenschaftliche Begleitung durch Universität/Forschungsinstitut * Strenge Zugangskontrollen – Verkauf nur an registrierte, volljährige Einwohner * Verpflichtende Präventionskonzepte * Zugelassene Produkte müssen EU-GMP/GACP-Standards erfüllen
4. Zugangsbeschränkungen und Abgaberegeln
Die Modellprojekte sehen strenge Auflagen vor, die über die Regelungen von Säule 1 hinausgehen:
| Kriterium | Voraussichtliche Regelung |
|---|---|
| Altersgrenze | Streng 18+; Drogenbeauftragter Streeck fordert 25+ |
| Wohnsitz | Nur Einwohner der jeweiligen Modellregion |
| Registrierung | Formelle Anmeldung mit Ausweis und Adressnachweis |
| Abgabemenge | Max. 25 g/Woche (Diskussion um 5 g für unter 25-Jährige) |
| Produktpalette | Blüten, Extrakte; Edibles unter Vorbehalt |
| Tracking | Jeder Kauf wird gegen registrierte ID geloggt |
| Werbung | Vollständig verboten |
| Öffnungszeiten | Einschränkungen möglich (z. B. kein Verkauf nach 22 Uhr) |
5. Positionen der Stakeholder (Stand Mai 2026)
5.1 Drogenbeauftragter Hendrik Streeck (CDU) – Überraschende Öffnung
In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am 23. Mai 2026 zeigte sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), erstmals offen für Modellprojekte – allerdings unter strengen Bedingungen:
* Keine Normalisierung des Konsums * Keine kommerzielle Ausweitung * Keine Werbung * Keine Abgabe an junge Erwachsene (er fordert 25+) * Maximal 5 Gramm pro Kauf * Enge wissenschaftliche Begleitung
Begründung: Streeck verwies auf rund 5 Millionen regelmäßige Cannabiskonsumenten in Deutschland: „Es hilft nichts, ein Gesetz entweder schönzureden oder so zu tun, als könne man die Entwicklung einfach zurückdrehen.”
Gleichzeitig forderte er Vereinfachungen für Anbauvereinigungen: „Wenn Anbauvereine so kompliziert reguliert sind, dass sie kaum funktionieren, entsteht keine Kontrolle, sondern Ausweichverhalten.“
Quelle: RND – Drogenbeauftragter offen für Modellprojekte (23. Mai 2026)
5.2 EKOCAN-Forschung
Der EKOCAN-Zweite-Zwischenbericht (April 2026) empfiehlt, die Zugangsbedingungen für Anbauvereinigungen zu lockern. Prof. Jörg Kinzig (Universität Tübingen) schlug vor, die „sehr restriktiven Zugangsbedingungen für die Anbauvereinigungen etwas lockerer zu machen”, um eine echte Alternative zum Schwarzmarkt zu schaffen.
5.3 Wirtschaft
* Unternehmer: Säule 2 wird als „Gamechanger“ gesehen – erstmals legale Absatzmöglichkeiten außerhalb der medizinischen Schiene * Ausländische Investoren: Beobachten die Entwicklung genau; Partnerschaften mit deutschen Forschungseinrichtungen werden geschmiedet * Pharmaindustrie: Beobachtet, ob Säule 2 den medizinischen Markt kannibalisieren könnte
5.4 Ablehnung aus der Union
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt jede Ausweitung der Legalisierung ab und bezeichnete das CanG als „ein richtiges Scheiß-Gesetz” (Tagesschau, April 2026). Die Spannungen innerhalb der schwarz-rot-grünen Koalition bleiben damit hoch.
6. Internationale Vorbilder
Deutschland orientiert sich bei den Modellprojekten an bestehenden Pilotversuchen im Ausland:
| Land | Projekt | Laufzeit | Teilnehmer |
|---|---|---|---|
| 🇨🇭 Schweiz | Grashaus-Projekt (Basel) | Seit 2023 | >700 Teilnehmer |
| 🇨🇭 Schweiz | Cann-L (Lausanne) | Seit 2023 | 1.750 Teilnehmer |
| 🇳🇱 Niederlande | Wietexperiment (10 Städte) | Seit 2023, geschlossene Kette seit April 2025 | Mehrere Tausend |
| 🇺🇸 USA | State-Level Piloten (div. Bundesstaaten) | Seit 2014 | Millionen |
Wichtigste Erkenntnisse aus der Schweiz (Cann-L, Lausanne): * 20 % weniger Konsum bei Studienteilnehmern (durch Beratung und Aufklärung) * Schwarzmarktverluste in Millionenhöhe * Trend zu risikoärmeren Konsummethoden (Vaporizer statt Joints) * Teilnehmer schätzen die Transparenz und Qualität der legalen Produkte
7. Zeitplan und Ausblick
| Zeitraum | Erwartetes Ereignis |
|---|---|
| Q2 2026 | BMEL schließt Arbeiten an Rechtsverordnung ab |
| H2 2026 | Veröffentlichung der Ausschreibungen für Modellregionen |
| Q1 2027 | Erste Genehmigungen für Modellprojekte |
| 2027–2028 | Schrittweise Eröffnung erster Fachgeschäfte |
| 2027–2032 | Fünfjährige Evaluationsphase |
| 2032+ | Entscheidung über bundesweite Ausweitung |
7.1 Unwägbarkeiten
Trotz der Fortschritte bleiben erhebliche Risiken:
* Koalitionskonflikte: Die schwarz-rot-grüne Bundesregierung ist zerstritten. Während der Drogenbeauftragte Streeck (CDU) sich öffnet, lehnt Innenminister Dobrindt (CSU) jede Ausweitung ab * EU-Recht: Die Vereinbarkeit mit EU-Drogenrichtlinien und Binnenmarktvorschriften ist nicht abschließend geklärt * Föderale Umsetzung: Selbst wenn der Bund grünes Licht gibt, können Bundesländer die Umsetzung blockieren oder verzögern * Verzögerungen: Der Zeitplan des BMEL wurde bereits mehrfach nicht eingehalten
8. Bedeutung für die Cannabis-Branche
Die Einführung von Säule 2 hätte weitreichende Auswirkungen:
Positive Effekte: * Erstmals legale Absatzmärkte für gewerbliche Produzenten außerhalb des Medizinalmarktes * Preisdruck auf den Schwarzmarkt durch qualitätsgesicherte, legale Alternativen * Steuereinnahmen und regulierte Wirtschaftskreisläufe * Attraktivität für Investoren und ausländische Unternehmen
Herausforderungen: * Konkurrenz zu Anbauvereinigungen: Können CSCs mit kommerziellen Preisen mithalten? * Medizinalmarkt-Kannibalisierung: Wenn Freizeitcannabis günstiger wird, sinkt der Anreiz für Privatrezepte (was der MedCanG-Novelle eigentlich entgegenwirken will) * Bürokratische Hürden: Die Auflagen für Modellprojekte werden hoch sein * Mengenbegrenzung: Die Diskussion um 5 g pro Kauf (Streeck-Vorschlag) wäre für viele Konsumenten zu wenig
9. FAQ
F: Ist Säule 2 bereits in Kraft? A: Nein. Die Modellprojekte befinden sich in der Vorbereitungsphase. Das BMEL arbeitet an der Rechtsverordnung, erste Ausschreibungen werden für das zweite Halbjahr 2026 erwartet.
F: Wann öffnen die ersten legalen Fachgeschäfte? A: Realistisch frühestens 2027/2028. Die wissenschaftliche Begleitung, Sicherheitsauflagen und lokale Genehmigungsverfahren benötigen Zeit.
F: Kann ich in einer Modellregion Cannabis kaufen, wenn ich nicht dort wohne? A: Nein. Der Verkauf ist nur an registrierte Einwohner der jeweiligen Modellregion erlaubt.
F: Was ist der Unterschied zu Anbauvereinigungen (CSCs)? A: Anbauvereinigungen sind nicht-kommerziell, gemeinnützig und geben nur an Mitglieder ab. Säule 2 erlaubt kommerzielle Lieferketten mit Fachgeschäften, die an alle registrierten Einwohner der Region verkaufen dürfen.
F: Wird Säule 2 den Medizinalcannabis-Markt verändern? A: Ja, das ist eines der Spannungsfelder. Wenn Freizeitcannabis legal und günstiger wird, könnte der medizinische Markt (derzeit Hauptversorgungsweg) schrumpfen. Der Drogenbeauftragte Streeck fordert daher eine klare Trennung beider Märkte.
10. Quellenverzeichnis
* Hanf Magazin – Säule 2: Wann kommen die Modellprojekte? (März 2026) * Cannabis Regulations AI – Germany Pillar 2 Pilot Projects 2026 (Mai 2026) * Soft Secrets – Modellprojekte auf dem Weg: 25 Städte bereit * RND – Drogenbeauftragter Streeck offen für Modellprojekte (23. Mai 2026) * Bundestag – Anträge für Forschungsprojekte zur Abgabe von Cannabis (September 2025) * Krautinvest – BMEL bestätigt Start der Pilotprojekte * Hanf Magazin – Cann-L: 20 % weniger Konsum, Millionen Schwarzmarktverluste * Tagesschau – Zwei Jahre Teillegalisierung (April 2026) * Konsumcannabisgesetz (KCanG) – Gesetze im Internet * Business of Cannabis – Wo sind die geplanten Modellprojekte?
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