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Cannabis-basierte Arzneimittel in Deutschland
Cannabis-basierte Arzneimittel sind Fertigarzneimittel oder Rezepturen, die Cannabinoide wie THC (∆⁹-Tetrahydrocannabinol), CBD (Cannabidiol) oder synthetische Derivate enthalten. Sie unterliegen in Deutschland seit dem 1. April 2024 dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und werden nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft; eine Ausnahme bildet Nabilon (Canemes®), das weiterhin dem BtMG unterliegt.1)
Der vorliegende Artikel gibt einen evidenzbasierten Überblick über die in Deutschland verfügbaren cannabis-basierten Arzneimittel, ihre Indikationen, Wirkmechanismen und die aktuelle Studienlage.
Stand: 31. Mai 2026
Überblick: Cannabis-Arzneimittel in Deutschland
| Wirkstoff | Handelsname / Form | Darreichung | Zulassung (D) | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Dronabinol (THC) | Rezeptur (Kapseln/Öl) | oral | ja (Rezeptur) | kein Fertigarzneimittel, Standard-Rezeptur |
| Nabilon (synthet. THC-Analogon) | Canemes® (in D nicht mehr vermarktet) | oral (Kapseln) | ja | btmg-pflichtig, nur noch Import |
| Nabiximols (THC/CBD 1:1) | Sativex® | oromukosales Spray | ja (MS-Spastik) | einziges zugelassenes Cannabis-Fertigarzneimittel in D |
| Reines Cannabidiol (CBD) | Epidyolex® | orale Lösung | ja (Epilepsie) | seit 2019 EU-zugelassen |
| Cannabisblüten (getrocknet) | Rezeptur | Inhalation/Vaporisation | ja (Rezeptur) | BfArM-Qualitätsstandard |
| Cannabisextrakte | Rezeptur | oral (Tropfen) | ja (Rezeptur) | standardisiert oder Vollspektrum |
Dronabinol (THC)
Dronabinol ist der INN-Name für synthetisches (-)-trans-∆⁹-Tetrahydrocannabinol (THC), den psychoaktiven Hauptwirkstoff der Cannabispflanze.2)
Dronabinol wirkt als partieller Agonist an den Cannabinoid-Rezeptoren CB₁ (v. a. ZNS) und CB₂ (v. a. Immunsystem). Die CB₁-Aktivierung vermittelt die psychoaktive Wirkung, aber auch den antiemetischen und appetitstimulierenden Effekt.
Indikationen (Evidenzlage)
- Chemotherapie-induzierte Übelkeit und Erbrechen (CINV): Dronabinol ist in den USA (Marinol®) für diese Indikation zugelassen. Cochrane-Metaanalysen zeigen, dass Cannabinoide bei CINV wirksamer sein können als Placebo und teilweise mit konventionellen Antiemetika (Ondansetron, Prochlorperazin) vergleichbar sind.3) In der klinischen Praxis gilt Dronabinol heute als Reserve-Option, wenn moderne Antiemetika (Setrone, Aprepitant) unzureichend wirken.
- Appetitstimulation / HIV-Cachexie: Dronabinol ist zur Behandlung von Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust bei HIV/AIDS-Patienten zugelassen. Die Effektstärke ist moderat, die klinische Relevanz wird kontrovers diskutiert.
- Chronische Schmerzen (v. a. neuropathisch): Mehrere Studien zeigen eine moderate Schmerzreduktion bei neuropathischen Schmerzsyndromen im Vergleich zu Placebo, jedoch ist die Effektgröße meist gering (NNT ≈ 8–12).4)
- Tourette-Syndrom, Spastik: Off-Label-Anwendung mit variabler Evidenz.
Darreichung und Dosierung
Dronabinol wird in Deutschland als Rezeptur in Kapseln oder als Öl (5 mg/mL, 10 mg/mL, 25 mg/mL) apothekenpflichtig hergestellt. Die übliche Anfangsdosis beträgt 2,5–5 mg/Tag („Start low, go slow“). Die Tageshöchstdosis liegt individuell, üblich sind 15–40 mg/Tag, in Ausnahmefällen bis 60 mg.
Wichtige Pharmakokinetik:
- Bioverfügbarkeit oral: 6–20 % (starke First-Pass-Metabolisierung, v. a. CYP2C9 und CYP3A4) – starke interindividuelle Variabilität5)
- Wirkbeginn: 30–90 Minuten
- Wirkdauer: 4–8 Stunden (abhängig von Dosierung und Begleitfett)
- Metabolisierung: CYP3A4, CYP2C9 → aktiver Metabolit 11-OH-THC (stärker psychoaktiv als THC)
Nebenwirkungen
Sehr häufig (>10 %): Müdigkeit/Sedierung, Schwindel, Mundtrockenheit, orthostatische Hypotension, psychische Effekte (Angst, Dysphorie, Panikattacken). Diese sind dosisabhängig und zu Therapiebeginn am stärksten ausgeprägt.
Nabiximols (Sativex®)
Nabiximols ist ein standardisierter Cannabis-Vollspektrum-Extrakt im Verhältnis THC : CBD = 1 : 1 (27 mg/mL THC, 25 mg/mL CBD), als oromukosales Spray zur Anwendung in der Mundhöhle.6)
Wirkmechanismus
Nabiximols nutzt den Entourage-Effekt von THC und CBD: THC aktiviert CB₁/CB₂-Rezeptoren, während CBD die THC-Wirkung moduliert (Abschwächung psychoaktiver Effekte durch allosterische CB₁-Modulation) und zusätzlich anxiolytisch, antiinflammatorisch und neuroprotektiv wirkt.
Zulassung und Evidenz
Sativex® ist in Deutschland zugelassen für die Behandlung moderater bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose (MS), die auf andere antispastische Medikamente (z. B. Baclofen, Tizanidin) nicht ausreichend angesprochen hat.
Die aktuelle Evidenz umfasst:
- Klinische Studien zeigen eine signifikante Reduktion der Spastik (MS Spasticity Scale, NRS) um durchschnittlich 20–30 % unter Nabiximols vs. Placebo.
- Die Number Needed to Treat (NNT) für eine klinisch relevante Besserung (≥30 %) liegt bei etwa 6–8.
- Eine systematische Übersichtsarbeit 2026 (Nucera et al.) bestätigt konsistente Verbesserungen von Spastik, Schmerz und Lebensqualität bei MS-Patienten.7)
- Real-World-Daten aus der Schweiz bestätigen die Langzeitsicherheit und Patientenzufriedenheit bei kontinuierlicher Therapie (Sacco et al., 2024). Ergänzend liegen Bestätigungen aus Italien und weiteren europäischen Ländern vor.8)
- Die GAIMS-Studie (2024) zeigte, dass Patienten unter Nabiximols als individuelle Therapieziele am häufigsten Schmerzreduktion (68,6 %) und Verbesserung der Gehfähigkeit (52,9 %) nannten.9)
Verordnung und Dosierung
- Initial: 1 Sprühstoß abends, Titration über 2 Wochen auf max. 12 Sprühstöße/Tag
- Ein Sprühstoß enthält 2,7 mg THC + 2,5 mg CBD
- Therapeutische Dosis: üblich 4–8 Sprühstöße/Tag, keine Toleranzentwicklung in der Zieldosis
- Hinweis: Sativex kann die Wirksamkeit hormoneller Kontrazeptiva verringern – zusätzliche Barrieremethoden empfohlen.10)
Nabilon (Canemes®)
Nabilon ist ein synthetisches THC-Analogon (∆⁹-11-Hydroxy-dimethylheptyl-THC), das in Kapselform (1 mg) zur Behandlung der chemotherapie-induzierten Übelkeit und Erbrechen zugelassen ist, wenn konventionelle Antiemetika nicht ausreichen.11)
- Nabilon ist das einzige cannabis-basierte Arzneimittel, das weiterhin dem BtMG unterliegt
- Wurde in Deutschland zeitweise aus dem Handel genommen, ist aber als Import erhältlich
- Wirkstärker als Dronabinol (ca. 10-fach), daher niedrigere Dosierung möglich
- Nach Angaben der ACM ist Nabilon/Canemes® das teuerste cannabis-basierte Arzneimittel in Deutschland, gefolgt von Nabiximols/Sativex® und Dronabinol-Rezepturen.12)
- Nebenwirkungen: ähnlich Dronabinol, aber häufiger psychotrope Effekte (Benommenheit, Verwirrtheit)
CBD – Epidyolex® (pharmazeutisches CBD)
Epidyolex® (Wirkstoff: Cannabidiol, CBD) ist seit 2019 EU-weit zugelassen als Add-on-Therapie bei:
- Dravet-Syndrom (schwere frühkindliche Epilepsie)
- Lennox-Gastaut-Syndrom (therapieresistente Epilepsie)
- Tuberöser Sklerose-Komplex (TSC) (seit 2021)
Die empfohlene Dosierung beträgt 5–20 mg/kg/Tag oral. Wichtig: CBD interagiert als starker CYP-Inhibitor mit zahlreichen Antiepileptika (Clobazam, Valproat) – Spiegelkontrollen erforderlich.13)
Cannabisblüten (Rezeptur)
Getrocknete Cannabisblüten werden seit 2017 als Rezepturarzneimittel verordnet. Sie enthalten ein definiertes Spektrum an Cannabinoiden (THC + CBD + Begleitstoffe) und Terpenen – was den Begleiteffekt (Entourage-Effekt) ermöglicht.
- Qualitätsstandard: BfArM-zertifizierte Chargen mit dokumentiertem Cannabinoidprofil
- Verordnung: Inhalation oder Vaporisation (bevorzugt wegen geringerer Schadstoffbelastung)
- Vorteil: individuelle Anpassung an Patientenbedürfnisse, schneller Wirkungseintritt bei inhalativer Anwendung
- Nachteil: schwankende Dosierung, fehlende Zulassungsstudien, hohe Kosten
- Kostenvorteil: 2,5 g Cannabisblüten mit 20 % THC-Gehalt enthalten 500 mg Dronabinol – die gleiche Menge wie 20 ml eines 2,5%igen Dronabinol-Extraktes, allerdings zu einem Bruchteil der Kosten.14)
Hinweis: Fertigarzneimittel (Dronabinol, Nabiximols) haben nach der Arzneimittel-Richtlinie Vorrang vor Blüten und Extrakten. Eine Verordnung von Blüten muss von der Ärztin/ vom Arzt begründet werden.15)
Cannabisextrakte
Cannabisextrakte liegen als standardisierte Zubereitungen (THC-dominiert, THC/CBD-Mischung oder CBD-dominiert) vor. Sie werden als Tropfen (Öl) oder Kapseln rezeptiert und oral eingenommen. Der Vorteil gegenüber Blüten liegt in der genaueren Dosierbarkeit und standardisierten Cannabinoid-Konzentration.
Neuer Rechtsrahmen (MedCanG 2024)
Seit dem 1. April 2024 gilt das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG):
- Cannabis zu medizinischen Zwecken unterliegt nicht mehr dem BtMG (Ausnahme: Nabilon)
- Verordnung erfolgt auf normalem E-Rezept (nicht BtM-Rezept)
- Erlaubnispflicht für Anbau, Herstellung, Handel bleibt beim BfArM bestehen
- Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse für Erstverordnung (Ausnahme: Palliativversorgung)
- Gesetzlicher Anspruch: Schwerwiegende Erkrankung, fehlende Standardalternative, begründete Aussicht auf Wirkung
Aktuelle Entwicklungen: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026
Im April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen, der weitreichende Änderungen für die cannabis-basierte Arzneimittelversorgung vorsieht.16)
Geplante Änderungen für Cannabis-Arzneimittel:
- Cannabisblüten sollen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen werden
- Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis soll auf Extrakte und Dronabinol-Rezepturen begrenzt werden
- Begründung des Gesetzgebers: Cannabisblüten seien Naturprodukte mit schwankendem Wirkstoffgehalt; bei Inhalation bestehe eine erhöhte Suchtgefahr durch schnelles Anfluten
- Erwartete Einsparungen: ca. 130 Mio. € (2027) bis 180 Mio. € (2030)17)
Kritik und Kontroversen:
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) hat in einer ausführlichen Stellungnahme vom April 2026 scharfe Kritik an den Plänen geübt:18)
- Die ACM bezweifelt das erwartete Einsparpotenzial, da Cannabisblüten die günstigste cannabis-basierte Therapieform darstellen
- Die systemische Bioverfügbarkeit von oralem Dronabinol variiere um mehrere 100 % zwischen verschiedenen Personen – weit stärker als die natürlichen Schwankungen im Wirkstoffgehalt von Blüten
- Der therapeutische Nutzen der Inhalation (schneller Wirkungseintritt bei akuten Schmerzen) könne nicht gleichwertig durch andere Präparate ersetzt werden
- Die Behauptung einer erhöhten Suchtgefahr bei Blüten sei wissenschaftlich nicht belegt
Der Gesetzentwurf befand sich im Mai 2026 im parlamentarischen Verfahren und wurde von Ärzteschaft, Krankenkassen und Patientenverbänden kontrovers diskutiert.19)
Ärztetag 2026: Verschärfung der Verordnungsregeln gefordert
Parallel zum GKV-Spargesetz brachte die Bundesregierung im Januar 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) ein. Dieser zielt darauf ab, die telemedizinische Verordnung von Medizinalcannabis einzuschränken und ein Versandverbot für Cannabisblüten zu erlassen.20)
Der 130. Deutsche Ärztetag (Mai 2026 in Hannover) unterstützte diese Pläne mit großer Mehrheit und forderte weitergehende Maßnahmen:21)
- Keine telemedizinische Erstverordnung von Medizinalcannabis – nur nach persönlichem Arztkontakt
- Mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal bei Cannabisblüten-Therapie
- Ausweitung des geplanten Versandverbots auf alle Darreichungsformen (inkl. Extrakte)
- Berufsrechtliche Ahndung von Verstößen durch Plattformmodelle („Rezept auf Klick“) durch die Landesärztekammern
Die Delegierten begründeten ihre Forderungen mit den Risiken von Abhängigkeit, Dosissteigerung, psychiatrischen Komplikationen und eingeschränkter Fahrtauglichkeit, die eine kontinuierliche persönliche ärztliche Begleitung erforderten.
Vergleichstabelle: Wann welches Arzneimittel?
| Indikation | Erste Wahl (Fertigarzneimittel) | Alternative |
| Chronische Schmerzen (neuropathisch) | Cannabisblüten/-extrakte (off-label) | Dronabinol-Rezeptur |
| MS-Spastik | Sativex® (Nabiximols) | Cannabisblüten (off-label) |
| Chemotherapie-Übelkeit | Dronabinol oder Nabilon | Cannabisblüten (Reserve) |
| Epilepsie (kindliche Formen) | Epidyolex® (CBD) | – |
| Appetitstimulation/Cachexie | Dronabinol | Cannabisblüten |
| Palliativsituation (generalisiert) | Cannabisblüten/-extrakte | Dronabinol |
Quellen
- KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung): Cannabisarzneimittel – Übersicht und Verordnungshinweise. https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/cannabis
- BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte): FAQ Medizinisches Cannabis. https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_FAQ/Medizinisches-Cannabis/_node.html
- Gelbe Liste: Dronabinol – Wirkstoffprofil. https://www.gelbe-liste.de/wirkstoffe/Dronabinol_54956
- Cochrane Database: Cannabinoids for nausea and vomiting in adults with cancer. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6931414/
- Apotheken Umschau: Sativex® Beipackzettel. https://www.apotheken-umschau.de/medikamente/beipackzettel/sativex-27-mg25-mg-spray-zur-anwendidmundhoehle-2258004.html
- Sacco R et al. (2024): Effectiveness, Safety and Patients' Satisfaction of Nabiximols (Sativex) on MS Spasticity – Swiss Multicenter Study. J Clin Med 13(10). https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11122311/
- Nucera S et al. (2026): Efficacy of Sativex on Pain, Spasticity, and Disability in Patients with MS – Systematic Review and Meta-Analysis. Pharmacol Res 229:108250. DOI: https://doi.org/10.1016/j.phrs.2026.108250 | PubMed: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/42142680/
- Journal Med (2024): Neue Daten zu Nabiximols bei MS-Spastik. https://www.journalmed.de/news/medizin/neue-daten-nabiximols-ms-spastik
- ACM (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.): Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, April 2026. https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/2026/04/acm-mitteilungen-18-april-2026-cannabisblueten-gkv-acm/
- BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Kabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 29. April 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-kabinett-29-04-26
- APOTHEKE ADHOC (2026): Cannabis: Keine Blüten für Versicherte. https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/detail/medizinisches-cannabis/cannabis-keine-blueten-fuer-versicherte/
- KBV (2026): Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Fachinfo Sativex®. https://www.fachinfo.de/fi/pdf/013156
- NeuroDepesche: CBD in der Behandlung von LGS, DS und TSC. https://www.neuro-depesche.de/nachrichten/cbd-in-der-behandlung-von-lgs-ds-und-tsc/
- Klinische Studienregister: https://clinicaltrials.gov/ (Suche: dronabinol OR nabiximols)
- EUR-Lex: EU-Zulassung Epidyolex® (CBD), EMA/408461/2019
- Ärzteblatt (2026): Delegierte stimmen für stärkere Einschränkungen bei Cannabistherapie. https://www.aerzteblatt.de/news/delegierte-stimmen-fur-starkere-einschrankungen-bei-cannabistherapie-ca1184c0-b48b-465f-9085-193fa6148bcc
- Bundestag (2025): Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant (BT-Drs. 21/3061). https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-cannabis-1129260
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle medizinische Beratung. Bei Fragen zu cannabis-basierten Arzneimitteln bitte Fachärzt*innen, Apotheker*innen oder die zuständige Krankenkasse konsultieren.