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EKOCAN-Zwischenbericht (April 2026): Zwei Jahre Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland

Projekt: Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) Institutionen: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Eberhard Karls Universität Tübingen Koordination: Dr. Jakob Manthey (UKE) Veröffentlicht: 1. April 2026 (Zweiter Zwischenbericht, ca. 80 Seiten) DOI (Forschungsdaten): 10.25592/uhhfdm.18530


Hintergrund

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024 in Kraft und legalisiert den privaten Eigenanbau (bis zu 3 Pflanzen), den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen (CSCs) sowie den Besitz von bis zu 25 g (öffentlich) bzw. 50 g (privat). Die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation obliegt dem EKOCAN-Forschungsprojekt unter Federführung des UKE Hamburg.

Der erste Zwischenbericht (September 2025) untersuchte die ersten Auswirkungen im ersten Jahr nach Inkrafttreten. Der zweite Zwischenbericht (April 2026) legt den Fokus auf:

* Auswirkungen auf die Organisierte Kriminalität * Entwicklung des Cannabismarktes und der legalen Bezugsquellen * Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz * Entwicklung des Medizinalcannabis-Marktes

1)

Zentrale Ergebnisse

1. Organisierte Kriminalität

Die Auswirkungen auf die Organisierte Kriminalität (OK) können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden:

Ergebnis Befund
Eigenanbau und Apothekenbezug nehmen zu Moderate Zunahme des Anteils legal bezogenen Cannabis – Hinweis auf schrumpfende Bedeutung des Schwarzmarktes
Finanzielle Schwächung krimineller Gruppen Möglich, aber noch nicht statistisch belegbar
Polizeiliche Herausforderungen Befragung von >2.000 Kriminalpolizisten: Es sei schwieriger geworden, Schwarzmarktakteure strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen
Ermittlungsdauer Verfahren zu OK dauern häufig mehrere Jahre – abschließende Bewertung erst im Endbericht (~2028)

Kernerkenntnis: Der Schwarzmarkt wird langsamer verdrängt als erhofft, aber die Richtung stimmt. Die Anbauvereinigungen spielen bislang eine untergeordnete Rolle, da viele Clubs noch im Aufbau sind.

2)

2. Cannabismarkt

Die legalen Bezugswege haben in den zwei Jahren seit der Reform deutlich an Bedeutung gewonnen:

Medizinalcannabis-Importe: Explosionsartiger Anstieg

Jahr Importierte Menge (brutto) Netto-Import (nach Abzug Export) Veränderung
——————————————————————-————-
2023 ~33 t (BfArM)
2024 ~73 t (BfArM) ~65 t (EKoCAN)
2025 ~201 t (BfArM) ~195 t (EKoCAN) +198 % (vs. 2024 netto)

Der massive Anstieg wird nahezu vollständig durch Privatrezepte und Telemedizin-Plattformen getrieben. Der Anteil der GKV-Verordnungen (gesetzliche Krankenversicherung) bleibt stabil niedrig.

Anbauvereinigungen (CSCs): * Langsamer als erwarteter Hochlauf * Genehmigungsverfahren in vielen Bundesländern (insb. Bayern, Thüringen) übermäßig bürokratisch * Bis April 2026: ~400 genehmigte Clubs, davon ~86 aktiv anbauend * Empfehlung der Forscher: Vereinfachung gesetzlicher Vorschriften für Anbau und Weitergabe

Schwarzmarkt: * Preisniveau weiterhin ~10 €/g – kein Preisverfall durch legale Konkurrenz * Geschätztes Marktvolumen 2025: ca. 4–5 Mrd. € illegal vs. ~1 Mrd. € legal

3)

3. Medizinalcannabis – Kritik an hohen THC-Gehalten

Ein zentraler und besonders kontroverser Punkt des zweiten Zwischenberichts ist die Kritik an der aktuellen Medizinalcannabis-Praxis:

Kritikpunkt Befund
THC-Gehalt verschriebener Blüten Durchschnittlich ~25 % – extrem hoch im internationalen Vergleich
Studienlage Wirksamkeit belegt für standardisierte Präparate mit niedrigem THC-Gehalt (<10 %)
Risiken Hochpotente Blüten sind mit erhöhtem Risiko für psychische Probleme (Psychosen, Angst) verbunden
Aggressives Marketing Online-Plattformen bewerben Produkte zum Teil unter Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz
„Medizinalcannabis als Einfallstor“ Verschwimmende Grenze zwischen medizinischer und nicht-medizinischer Nutzung

Forderung des EKOCAN-Teams: Eine evidenzbasierte Reform des MedCanG mit Begrenzung des THC-Gehalts in verschreibbaren Cannabisprodukten. Dies wird von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstützt, stößt aber auf Widerstand von Patientenverbänden und der Telemedizin-Branche.

4)

4. Kinder- und Jugendschutz

Die Ergebnisse zum Kinder- und Jugendschutz werden von der Politik als besorgniserregend bewertet:

Indikator Entwicklung Bewertung
———–————-———–
Frühinterventionsprogramme Deutlich rückläufige Teilnahme ⚠️ Negativ
Justizielle Zuweisungen Keine regelhaften Zuweisungen mehr zu Frühinterventionskursen ⚠️ Negativ
Beratungsangebote (ambulante Suchthilfe) Leichter Rückgang bei jungen Erwachsenen ⚠️ Mittel
Risikobewusstsein Jugendlicher Ausgeprägtes Bewusstsein für Gesundheitsgefahren vorhanden ✅ Positiv
Schulische Präventionsangebote Werden weiterhin angenommen ✅ Neutral

Ursache des Rückgangs: Mit der Entkriminalisierung von Besitz und Eigenanbau entfielen die bisherigen justiziellen Zuweisungen zu Frühinterventionskursen (z. B. „Frühintervention bei erstmaligem Cannabiskonsum” – FREI-Kurse). Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendhilfe und Suchtberatung hat sich aufgrund unklarer Zuständigkeiten verkompliziert.

Empfehlung der Forscher: * Prüfung einer Neuorganisation der Zuweisungswege * Bessere Koordination zwischen Polizei/Ordnungsämtern, öffentlicher Jugendhilfe und Suchtberatung Allgemeine Stärkung der ambulanten Suchthilfelandschaft durch auskömmliche Finanzierung

5)

Methodik

Der zweite Zwischenbericht basiert auf einem Multi-Methoden-Ansatz:

Methode Beschreibung
Polizeibefragung >2.000 Kriminalpolizisten zu Auswirkungen auf Strafverfolgung
Qualitative Interviews Expert:innen aus Strafverfolgungsbehörden zur Organisierten Kriminalität
Abwasseranalysen THC-COOH-Messungen in deutschen Städten (EUDA/SCORE)
Bevölkerungsbefragung Epidemiologischer Suchtsurvey (ESA) 2024
Prozessdaten Genehmigungszahlen der Anbauvereinigungen, Apothekenabgabedaten
Sekundärdatenanalyse Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Sozialdaten

6)

Politische Reaktionen

Der zweite Zwischenbericht löste zum zweiten Jahrestag des CanG am 1. April 2026 eine breite politische Debatte aus:

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU):

„Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Eine zunehmende verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und medizinischem Cannabis bereitet uns Sorge.“ 7)

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU):

Bezeichnete das CanG als „vollkommenen Rohrkrepierer” – der Schwarzmarkt blühe, die Kriminalität steige. 8)

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU):

Fordert Nachsteuerungen bei der Suchtprävention, da Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe hätten. 9)

Dr. Jakob Manthey (EKOCAN-Koordinator):

„Der Schwarzmarkt wird langsam durch legale Angebote verdrängt. Allerdings sollte der Anbau und die Weitergabe in Anbauvereinigungen gestärkt werden.“ 10)

Deutscher Hanfverband (DHV):

Die Kritik an zu hohen THC-Gehalten sei realitätsfern – Patient:innen benötigten differenzierte Behandlungsmöglichkeiten. Die Forderung nach Begrenzung des THC-Gehalts sei ein Rückschritt. 11)

Einordnung und Grenzen

Der zweite Zwischenbericht liefert wichtige Daten, hat aber auch methodische Einschränkungen:

* Keine abschließende Evaluation – ein Endbericht wird für 2028 erwartet * Kausale Effekte schwer isolierbar – viele Entwicklungen (z. B. Kokainkonsum) folgen längerfristigen Trends, die vor dem CanG begannen * Regionale Unterschiede – die Erfahrungen variieren stark zwischen Bundesländern * Dunkelfeldproblematik – viele Daten beruhen auf polizeilichen Registrierungen, die selbst durch das Gesetz verändert wurden * Anbauvereinigungen noch im Aufbau – belastbare Aussagen zu CSCs werden erst mit dem Endbericht möglich

Ergänzende Studien: * DIW-Studie (April 2026, Bindler et al.): Wirtschaftswissenschaftliche Analyse – ebenfalls keine signifikante Konsumsteigerung, aber Cannabis-Preisstabilität und Beunruhigung wegen Kokain/Crack-Trends 12) * Schranz et al. (2026): Kurzzeiteffekte der Legalisierung auf Fahren unter Cannabis-Einfluss – The Lancet Regional Health Europe 13)

Quellen

* Primärquelle: EKOCAN-Projekt (2026). Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Eberhard Karls Universität Tübingen. 14) * 15) * 16) * 17) * 18) * 19) * 20) * 21) * 22)

Siehe auch

1)
EKOCAN – Zweiter Zwischenbericht 2026; Volltext (PDF)
2)
EKOCAN-Projektteam, 2026, S. 12–28
3)
EKOCAN-Projektteam, 2026, S. 29–44
4)
EKOCAN-Projektteam, 2026, S. 45–58
5)
EKOCAN-Projektteam, 2026, S. 59–72
6)
EKOCAN – Methodenanhang, 2026
7) , 8) , 9)
Tagesschau, 1.4.2026
10)
HHU-Pressemitteilung, 1.4.2026
11)
DHV-Stellungnahme, 2026
13)
DOI: 10.1016/j.lanepe.2026.101593
15)
https://www.uke.de/landingpage/ekocan/|UKE Hamburg – EKOCAN-Projektseite
17)
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/studie-cannabis-teillegalisierung-union-100.html|Tagesschau – 1.4.2026: „Union-Minister fordern Nachbesserung”
18)
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-13-1|DIW Wochenbericht 13/2026 – Bindler et al.
19)
https://doi.org/10.1016/j.lanepe.2026.101593|Schranz et al. (2026): Short-term effects of cannabis legalisation on DUIs – Lancet Reg Health Eur
22)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/zweite-evaluation-zur-cannabis-teillegalisierung-01-04-26|BMG (1.4.2026): Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung – Pressemitteilung
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