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Cannabis-Recht in Luxemburg
Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) hat als eines der ersten EU-Länder den privaten Cannabiskonsum und Eigenanbau legalisiert. Seit Juli 2023 dürfen Erwachsene zu Hause Cannabis konsumieren und bis zu vier Pflanzen pro Haushalt anbauen. Ein zweiter Schritt mit reguliertem Fachhandel ist in Planung, befindet sich aber (Stand 2026) noch in der Konzeptionsphase.
Stand: 2026-06-01
Rechtsgrundlage
Grundlage der Reform ist das geänderte Luxemburger Betäubungsmittelgesetz von 1973 (Loi du 19 février 1973 concernant la vente de substances médicamenteuses et la lutte contre la toxicomanie). Die Reform trat am 21. Juli 2023 in Kraft.
* Gesetzestext (konsolidiert): Legilux – Loi du 19 février 1973 (Version consolidée au 21.07.2023) * Offizielles Informations-Faltblatt der Regierung: Gouvernement.lu – Cannabis Reform (PDF, EN)
Das Gesetz sieht ein zweistufiges Modell vor:
1. **Stufe 1 (seit 2023):** Entkriminalisierung des Eigenanbaus und Privatkonsums 2. **Stufe 2 (in Planung):** Regulierter, staatlich kontrollierter Fachhandel mit Cannabis zu Genusszwecken
Erlaubte Handlungen (Stufe 1)
Eigenanbau
* Anzahl: Bis zu 4 Cannabispflanzen pro Haushalt (nicht pro Person) * Ort: Drinnen oder draußen auf dem eigenen Grundstück * Ausgangsmaterial: Nur aus Samen (keine Stecklinge/Klone von Dritten) * Sichtbarkeit: Die Pflanzen müssen öffentlich nicht einsehbar sein * Kennzeichnungspflicht für Samen: Saatgut muss mit Herstellername, Samenanzahl und Gesundheitshinweis etikettiert sein
Quelle: Police Grand-Ducale – New regulations for the use and cultivation of cannabis (2023)
Privater Konsum
* Konsum in den eigenen vier Wänden (Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort) ist erlaubt * Konsum in der Öffentlichkeit ist verboten und wird mit 145 € Geldbuße geahndet * Konsum in Gegenwart Minderjähriger ist verboten und kann gerichtlich bestraft werden
Besitz und Transport
* Besitz, Transport oder Erwerb von 3 g oder weniger für den Eigenbedarf: 145 € Verwarnungsgeld (vereinfachtes Verfahren) * Mengen über 3 g: Können gerichtlich mit Geld- oder Haftstrafen belegt werden
Verbotene Handlungen
| Handlung | Rechtsfolge |
|---|---|
| Konsum in der Öffentlichkeit | 145 € Geldbuße |
| Besitz/Transport/Erwerb ≤ 3 g (außerhalb der Wohnung) | 145 € Verwarnungsgeld |
| Besitz/Transport/Erwerb > 3 g | Gerichtliche Strafe (Geld-/Haftstrafe) |
| Konsum in Gegenwart Minderjähriger | Gerichtliche Strafe |
| Weitergabe von selbst angebautem Cannabis an Dritte | Illegal (auch ohne Geldfluss) |
| Pflanzen öffentlich sichtbar anbauen | Ordnungswidrigkeit |
| Führen eines Fahrzeugs mit ≥ 1 ng/ml THC im Blut | Verkehrsordnungswidrigkeit |
Cannabis und Straßenverkehr
Luxemburg wendet einen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Blut an. Wer mit einem Wert ab dieser Schwelle am Steuer erwischt wird, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob der Konsum legal zu Hause stattfand.
Quelle: Police Grand-Ducale – Drogue et conduite
→ Siehe auch: Cannabis im Straßenverkehr
Stufe 2: Geplanter regulierter Fachhandel
Konzeptpapier von 2023
Die luxemburgische Regierung veröffentlichte 2023 ein Konzeptpapier mit dem Titel Pilot Project for Legal Access to Cannabis for Non-Medical Purposes (Pilotprojekt für legalen Zugang zu Cannabis für nicht-medizinische Zwecke).
Quelle: Gouvernement.lu – Concept Paper (PDF, EN)
Geplante Eckpfeiler:
- Nationale Kontrollbehörde: Zentrale staatliche Stelle überwacht die gesamte Lieferkette
- Seed-to-Sale-Tracking: Rückverfolgbarkeit von der Produktion bis zur Abgabe
- Qualitätsstandards: Labortests für Potenz und Verunreinigungen
- Produktvielfalt: Zunächst Blüten und begrenzte Extrakte
- Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben: Mehrsprachig (FR/DE), Warnhinweise, kindersichere Verpackung
- Werbeverbot: Umfassendes Verbot von Werbung, Promotion und Marketing
- Alterskontrolle: Strikte Altersverifikation, möglicherweise Einwohnerpflicht
Aktueller Stand (2025/2026)
Branchenberichte aus dem Jahr 2025 deuten auf ein Modell mit zwei Produktionslizenzen und einer begrenzten Anzahl staatlich kontrollierter Verkaufsstellen hin.
Quelle: Paperjam – Légalisation du cannabis: deux licences de production évoquées (FR)
Noch offene Fragen (Stand 2026):
- Welche Produktformen werden zugelassen? (Nur Blüten oder auch Extrakte/Edibles?)
- Bleibt der Eigenanbau parallel bestehen?
- Sind Importe für das legale System erlaubt?
- Wie wird die Besteuerung ausgestaltet?
Vergleich mit anderen EU-Ländern
| Kriterium | Luxemburg | Deutschland | Malta | Tschechien |
|---|---|---|---|---|
| Inkrafttreten | Juli 2023 | April 2024 | Dez. 2021 | Januar 2026 |
| Eigenanbau | ✓ Bis 4 Pfl. | ✓ Bis 3 Pfl. | ✓ Bis 4 Pfl. | ✓ Bis 3 Pfl. |
| Anbauvereinigungen | ✗ | ✓ Ja | ✓ (ARUC) | ✗ |
| Fachhandel geplant | ✓ (Stufe 2) | ✓ (Säule 2) | ✓ (NGO-Modell) | ✗ |
| Besitz legal | ≤ 3 g (zu Hause) | ≤ 25 g (privat) | ≤ 7 g (privat) | ≤ 25 g (unterwegs) / ≤ 100 g (zu Hause) |
| THC-Grenzwert Verkehr | 1 ng/ml | 3,5 ng/ml | – | – |
→ Cannabis-Recht in Deutschland → Cannabis-Recht in Tschechien → Cannabis-Recht in der EU
Medizinisches Cannabis
Medizinalcannabis ist in Luxemburg auf ärztliche Verschreibung erhältlich. Die Regelungen hierzu bestehen bereits seit 2018 und sind nicht Teil der Reform von 2023. Patient:innen können über Apotheken Cannabisblüten und -extrakte beziehen.
Wichtige Quellen
→ Recht (Übersicht) → Cannabis-Recht in Europa → Cannabis-Recht in Deutschland → Cannabis-Recht in der Schweiz
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