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🇹🇭 Schweiz – Cannabis-Recht: Aktuelle Rechtslage & Entwicklungen 2026

Die Schweiz verfolgt einen eigenen, evidenzbasierten Weg in der Cannabispolitik. WĂ€hrend Cannabis mit mehr als 1,0 % THC grundsĂ€tzlich illegal ist, wurde der Besitz kleiner Mengen entkriminalisiert. Seit 2021 ermöglichen wissenschaftliche Pilotversuche eine kontrollierte Abgabe in mehreren Schweizer StĂ€dten. Das neue Cannabisproduktegesetz (CanPG) bereitet den Weg fĂŒr eine umfassende Legalisierung bis voraussichtlich 2029.

Stand: 2026-06-02

⚠ Wichtiger Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne GewĂ€hr. Bei konkreten rechtlichen Fragen bitte eine RechtsanwĂ€ltin oder einen Rechtsanwalt konsultieren.

1. Überblick: Die drei SĂ€ulen des Schweizer Cannabisrechts

Die Schweizer Cannabispolitik ruht auf drei SĂ€ulen:

Bereich Status (2026) Kurzbeschreibung
——————————————
THC-Cannabis (>1 %) Illegales BetĂ€ubungsmittel Besitz bis 10 g entkriminalisiert (100 CHF Busse), Konsum verboten
CBD-Cannabis (<1 % THC) Legal & frei verkĂ€uflich In TabaklĂ€den, Online-Shops und Apotheken erhĂ€ltlich
Medizinalcannabis Legal (seit August 2022) Ärzte können ohne Sondergenehmigung verschreiben
Pilotversuche Aktiv (bis 2028 verlĂ€ngert) Kontrollierte Abgabe in Basel, ZĂŒrich, Bern, Biel, Luzern, Lausanne
CanPG (Zukunft) Im parlamentarischen Verfahren Geplante vollstĂ€ndige Legalisierung fĂŒr Erwachsene ab 2029

2. Aktuelle Rechtslage (Stand Juni 2026)

2.1 Gesetzliche Grundlage

Cannabis mit einem THC-Gehalt von ĂŒber 1,0 % fĂ€llt in der Schweiz unter das BetĂ€ubungsmittelgesetz (BetmG). Die Herstellung, der Anbau, der Konsum und der Besitz sind grundsĂ€tzlich verboten und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft werden (Art. 19 BetmG).

Quelle: BetmG – Bundesgesetz ĂŒber die BetĂ€ubungsmittel

2.2 Besitz und Konsum – Entkriminalisierung

Handlung Rechtsfolge Details
———-————-———
Besitz <10 g (THC >1 %) Straffrei (keine Strafanzeige) Seit 2012: Ordnungsbusse von 100 CHF (bagatellarisch)
Konsum (THC >1 %) Ordnungswidrigkeit (100 CHF Busse) Kein Eintrag ins Strafregister
Besitz 10 g+ Strafverfahren möglich Je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt
Handel/Anbau Strafbar (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) Ausnahme: Pilotprojekte

Wichtige Rechtsprechung: - September 2017 – Bundesgericht: Die blosse Busse fĂŒr Besitz kleiner Mengen wurde ab 2013 rechtswidrig angewendet. Nur der Konsum kann gebĂŒsst werden, nicht der reine Besitz. - Juli 2023 – Bundesgericht: Der Besitz von bis zu 10 g Cannabis, der nicht zum Verkauf bestimmt ist, ist vollstĂ€ndig legal – die Polizei darf diese Menge nicht beschlagnahmen. Allerdings wird weiterhin gebĂŒsst, wenn Konsum festgestellt wird.

Kantonale Unterschiede: In den Kantonen Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura, Tessin, St. Gallen und beiden Appenzell wurde die alte Praxis (Bestrafung des reinen Besitzes) teils beibehalten. In anderen Kantonen (z. B. ZĂŒrich, Bern, Basel-Stadt) wurde die Verfolgung kleiner Mengen eingestellt.

Quellen: - Wikipedia – Cannabis in Switzerland - Weedx.ch – THC vs. CBD Rechtslage Schweiz 2026

Die Schweiz hat einen der liberalsten CBD-MĂ€rkte Europas. Produkte mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1,0 % sind legal und frei verkĂ€uflich:

* Verkaufsorte: TabaklĂ€den, Apotheken, Online-Shops, SpezialgeschĂ€fte * Besteuerung: CHF 38/kg Rohstoff + 25 % vom Verkaufserlös (Bundesverwaltungsgericht, MĂ€rz 2019) * Beliebtheit: CBD-BlĂŒten werden in nahezu jedem TabakgeschĂ€ft angeboten

Praktische Probleme: - CBD-Cannabis mit <1 % THC kann immer noch positiv auf THC im Drogentest anschlagen → Fahrverbote möglich - Die Polizei muss bei Kontrollen zunĂ€chst feststellen, ob der THC-Gehalt unter 1 % liegt → bei Verdacht wird beschlagnahmt und analysiert, bei Unterschreitung zurĂŒckgegeben

Quelle: naturalpes – Ist CBD in der Schweiz legal?

2.4 Medizinalcannabis

Seit dem 1. August 2022 wurde der Zugang zu medizinischem Cannabis erheblich vereinfacht:

Vor der Reform (bis Juli 2022): Ärzte benötigten eine Sondergenehmigung des Bundesamts fĂŒr Gesundheit (BAG) fĂŒr jede Verschreibung.

Seit August 2022: Ärzte können Cannabis direkt ohne vorherige Genehmigung verschreiben. Eine Meldepflicht und Dokumentation der Behandlungsergebnisse (fĂŒr mindestens 2 Jahre) besteht jedoch.

Eingesetzte Bereiche: - Chronische Schmerzen - Spastik bei Multipler Sklerose und neurologischen Erkrankungen - Übelkeit/Appetitlosigkeit bei Chemotherapie - Cannabis-Tinkturen und -Ölkonzentrate können von Spezialapotheken hergestellt werden

Herausforderungen: - Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht routinemĂ€ssig ĂŒbernommen – die therapeutische Wirksamkeit ist noch in wissenschaftlicher Evaluation - Nur zwei Apotheken in der Schweiz sind befugt, Cannabis-Tinkturen und -Ölkonzentrate herzustellen - Cannabis-BlĂŒten und -Harz sind als medizinische Darreichungsform nicht verfĂŒgbar

Quellen: - BAG – Cannabis als Medizin - Wikipedia – Cannabis in Switzerland (Abschnitt Medical cannabis)

3. Wissenschaftliche Pilotversuche

Die Schweiz setzt im Gegensatz zu Deutschland nicht auf ein reines Club-Modell, sondern auf wissenschaftlich begleitete Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe. Die rechtliche Grundlage dafĂŒr wurde am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedet und trat am 15. Mai 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat die Laufzeit der Pilotversuche bis 2028 verlĂ€ngert.

3.1 Aktive Pilotprojekte

Projekt StÀdte Start Teilnehmer Besonderheiten
—————–——-—————————-
Weed Care Basel Januar 2023 378 (Start) → 265 (2026) Ältestes Pilotprojekt; Abgabe in Apotheken
ZĂŒri Can ZĂŒrich 2023 ~2.000 geplant Grösstes Projekt, mehrere Abgabestellen
SCRIPT Bern, Biel, Luzern 2023 Mehrere hundert Abgabe ĂŒber Apotheken und Social Clubs
Cann-L Lausanne Dezember 2023 >1.750 Nichtgewinnorientierte Verkaufsstelle; grösstes Datenmaterial zu SchwarzmarktverdrÀngung

3.2 Ergebnisse Weed Care (Basel) – Drei-Jahres-Bilanz (MĂ€rz 2026)

Die bislang umfassendsten Ergebnisse liefert das Basler Pilotprojekt Weed Care (weedcare-basel.ch), das im Januar 2023 startete:

Positive Entwicklungen: - Reduktion des problematischen Konsums: Die Teilnehmenden berichteten ĂŒber drei Jahre von einem RĂŒckgang problematischer Konsummuster - Tabak-Joint-Konsum signifikant gesunken: Weniger Mischkonsum mit Tabak - Stabile monatliche Bezugsmenge: Keine Konsumausweitung ĂŒber den Studienzeitraum - Verbesserte psychische Gesundheit: Depressive Symptome, Angstsymptome und psychose-Ă€hnliche Symptome nahmen ab - Alkohol- und Substanzkonsum rĂŒcklĂ€ufig: Auch andere psychoaktive Substanzen wurden weniger konsumiert

Produktakzeptanz: - Nach EinfĂŒhrung risikoĂ€rmerer Produkte (Cannabisöl, Vapes, Spray im Herbst 2025): Diese machten binnen weniger Monate 18 % der monatlichen Bezugsmenge aus - Produktzufriedenheit stieg von 53 % auf 64 % nach EinfĂŒhrung neuer Produktformen - 75 % der Teilnehmenden waren mit der ProduktequalitĂ€t zufrieden - Insgesamt wurden in drei Jahren 113 kg BlĂŒten und Hasch sowie 21 Deziliter Vapes, Öl und Spray verkauft

Studienleiter Marc Walter: „Zentrale Faktoren fĂŒr die positiven Effekte scheinen der Wegfall der IllegalitĂ€t und kurze Kontakte in den Apotheken zu sein, die zur Entstigmatisierung des Konsums beitragen. Hinzu kommen sichere, deklarierte Produkte sowie risikoĂ€rmere Produktformen, welche einen kontrollierten Konsum vereinfachen.“

Quelle: Basel-Stadt – Weed Care: Positive Bilanz nach drei Jahren (19. MĂ€rz 2026)

3.3 BAG-Zwischenbericht (2025)

Das Bundesamt fĂŒr Gesundheit (BAG) veröffentlichte 2025 einen ersten Analysebericht zu allen laufenden Pilotversuchen:

- Teilnehmende sind generell zufrieden mit der ProduktqualitĂ€t sowie der Beratung und Betreuung - Die legalen, qualitĂ€tsgeprĂŒften Produkte sind demnach erfolgreicher bei der VerdrĂ€ngung des Schwarzmarkts als reine Strafverfolgung - Erkenntnisse fliessen direkt in die Ausarbeitung des Cannabisproduktegesetzes (CanPG) ein

Quelle: BAG – Pilotversuche mit Cannabis

3.4 Cann-L (Lausanne) – Zwei-Jahres-Bilanz (April 2026)

Das Projekt Cann-L in Lausanne veröffentlichte am 28. April 2026 seine Zwischenergebnisse. Die Verkaufsstelle wurde im Dezember 2023 im Zentrum von Lausanne eröffnet. Betrieben wird sie von der Stadt Lausanne in Zusammenarbeit mit Sucht Schweiz als nichtgewinnorientiertes Modell. Mit ĂŒber 1.750 Teilnehmenden ist Cann-L eines der grössten Pilotprojekte der Schweiz und liefert die bislang umfassendsten Daten zur SchwarzmarktverdrĂ€ngung.

Teilnehmerstruktur

Merkmal Wert
—————
Eingeschriebene Teilnehmer >1.750 (Stand April 2026)
Altersspanne 18–79 Jahre (Durchschnitt 36 Jahre)
Geschlecht 75 % MĂ€nner
BeschĂ€ftigung 68 % erwerbstĂ€tig, 11 % in Ausbildung
Langzeitkonsumenten 72 % konsumieren seit >10 Jahren
TĂ€glicher Konsum 50 % tĂ€glich oder fast tĂ€glich

Zentrale Ergebnisse

1. RĂŒcklĂ€ufiger Konsum: Die Nachbeobachtung einer ersten Kohorte von 670 Teilnehmenden (≄18 Monate im Projekt) zeigt einen RĂŒckgang des Cannabiskonsums um durchschnittlich 20 %. Dieser RĂŒckgang betrifft alle Altersgruppen und ist besonders ausgeprĂ€gt bei Personen, die zuvor am meisten konsumierten.

2. Gesundheitsschutz: - Rund 100 Teilnehmende haben erstmals Kontakt zu einem Arzt aufgenommen, um ĂŒber ihren Cannabiskonsum zu sprechen - 130 Teilnehmende kauften einen Verdampfer, um die Risiken des Rauchens zu verringern - Die bei Cann-L verkauften Produkte sind durchschnittlich weniger potent als Schwarzmarktware: BlĂŒten 12,5 % THC (vs. 14,5 % auf dem Schwarzmarkt), Harz 17,5 % THC (vs. >32 % auf dem Schwarzmarkt) - ZusĂ€tzlich werden risikoĂ€rmere Produkte wie Öle und E-Liquids angeboten

3. SchwarzmarktverdrĂ€ngung: - Cann-L deckt rund 20 % des geschĂ€tzten Cannabiskonsums in Lausanne ab - Dem illegalen Markt wurden bereits mindestens 2 Millionen Franken Umsatz entzogen - Direkt und indirekt wurden mehrere ArbeitsplĂ€tze geschaffen - 2025 flossen mehr als 60.000 Franken Mehrwertsteuer in die Bundeskasse - 300.000 Franken Einnahmen stehen fĂŒr lokale PrĂ€ventions- und ForschungsaktivitĂ€ten zur VerfĂŒgung

4. Hohe Zufriedenheit und Akzeptanz: Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden hat den illegalen Markt vollstÀndig verlassen. Die ProduktqualitÀt und Beratung werden als deutlich besser bewertet als zuvor auf dem Schwarzmarkt.

5. Antrag auf VerlĂ€ngerung: Aufgrund der positiven Ergebnisse haben die Verantwortlichen von Cann-L beim BAG einen Antrag auf VerlĂ€ngerung bis Mitte 2029 gestellt, um weitere Aspekte des Cannabiskonsums und dessen Regulierung untersuchen zu können. Die Anmeldung bleibt fĂŒr erwachsene Einwohner Lausannes offen.

Stimmen zum Projekt:

“Wir haben nicht nur dem illegalen Markt zwei Millionen Franken entzogen und decken nun 20 % des Konsums in Lausanne ab, sondern tragen darĂŒber hinaus zum Gesundheitsschutz der teilnehmenden Personen bei.” – Émilie Moeschler, StadtrĂ€tin Lausanne
“Mit Cann-L war es stets unser Ziel, die laufenden Überlegungen in Bern zu unterstĂŒtzen. Deshalb laden wir die Bundesbehörden ein, unsere Ergebnisse zu berĂŒcksichtigen.” – Tania SĂ©verin, Direktorin Sucht Schweiz

Quellen: - Sucht Schweiz – Cann-L: erfreuliche Zwischenergebnisse (28. April 2026) - Cann-L – Studie (französisch, dt./it. Zusammenfassung) - Factsheet Cann-L (deutsch)

4. Das Cannabisproduktegesetz (CanPG) – Der Weg zur Legalisierung

4.1 Politische Entstehung

Die parlamentarische Initiative Siegenthaler (20.473) forderte die Regulierung des Cannabismarktes fĂŒr einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz. Die Kommissionen fĂŒr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beider Kammern stimmten der Initiative 2021 zu.

4.2 Kerninhalte des CanPG

Das CanPG sieht eine strikt regulierte, nicht-kommerzielle Abgabe von Cannabis an Erwachsene vor:

Bereich Geplante Regelung
—————————-
Altersgrenze 18 Jahre
Abgabemodell Lizenzierte, nicht-kommerzielle Verkaufsstellen (Apotheken, Social Clubs)
Jugendschutz Strikte Abgaberegeln, Werbeverbot
Produktsicherheit Seed-to-Sale-Tracking, Labortests, Höchstgrenze 20 % THC
PrÀvention Verpflichtende AufklÀrung, Sucht- und PrÀventionsbeauftragte
Werbung VollstÀndiges Werbeverbot
Besteuerung Regulierte Preise, zweckgebundene Steuern fĂŒr PrĂ€vention

4.3 Zeitplan und aktueller Stand (Juni 2026)

Zeitraum Ereignis
———-———-
2021 SGK-Kommissionen stimmen der Initiative Siegenthaler zu
Februar 2025 SGK berÀt und nimmt Vorentwurf an
2025 Vernehmlassung (Konsultation) zum Vorentwurf
Mai 2026 Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) verweist Entwurf wegen zahlreicher ÄnderungsantrĂ€ge zurĂŒck an die Subkommission
2026–2027 Überarbeitung; parlamentarische Debatten in National- und StĂ€nderat
2027–2028 Parlamentsbeschluss, Referendumsfrist (100 Tage; Volksabstimmung wahrscheinlich)
2028 Aufbau der Infrastruktur (Lizenzen, Kontrollbehörden)
2029 FrĂŒhestmögliche vollstĂ€ndige Legalisierung

Branchenverband IG Hanf Schweiz (Mai 2026): „Nachbessern ja, verzögern nein” – die Industrie unterstĂŒtzt die Überarbeitung zu einem mehrheitsfĂ€higen Gesetz, warnt aber vor politischem Stillstand, der den Schwarzmarkt weiter stĂ€rkt. Die positiven Ergebnisse von Cann-L (April 2026) untermauern aus Sicht der Branche die Dringlichkeit einer zeitnahen Regulierung nach dem Vorbild der Pilotprojekte.

Quellen: - Herba di Berna – Cannabis Legalization Switzerland 2026: Road to 2029 - BAG – Neues Cannabisproduktegesetz - IG Hanf Schweiz – Nachbessern ja, verzögern nein

5. Lehren aus Deutschland

Die Schweizer Regulierung orientiert sich nicht am deutschen Modell (CanG/KCanG), sondern verfolgt einen eigenen Ansatz mit folgenden Unterschieden:

Aspekt Deutschland (CanG) Schweiz (CanPG geplant)
——–——————–————————–
Modell Club-Modell (CSCs) + Eigenanbau Lizenzierte nicht-kommerzielle Abgabe
THC-Grenzwert CBD <0,3 % <1,0 %
Besitz 25 g öffentlich, 50 g privat 10 g entkriminalisiert (Busse)
Eigenanbau 3 Pflanzen legal Verboten (ausser Pilotprojekte)
Wissenschaftliche Basis Evaluation (EKOCAN) nach Inkrafttreten Evidenzbasierte Pilotversuche vor Gesetz
SĂ€ule 2 (kommerziell) Geplant, noch nicht umgesetzt Nicht vorgesehen (non-profit)

Wichtigste Lehre aus Sicht der Schweiz: Reine GesetzesĂ€nderungen ohne funktionierende, bĂŒrokratiearme Infrastruktur können den Schwarzmarkt nicht nachhaltig zurĂŒckdrĂ€ngen. Die Schweiz plant daher ein kundenfreundliches, aber streng kontrolliertes Abgabemodell mit QualitĂ€t und Jugendschutz im Zentrum. Die Cann-L-Ergebnisse (20 % SchwarzmarktverdrĂ€ngung in Lausanne) belegen die Wirksamkeit dieses Ansatzes.

Quelle: Herba di Berna – Lessons from Germany

6. Geschichte der Cannabisregulierung in der Schweiz

Jahr Ereignis
—————-
2001 Bundesrat verpflichtet sich zur Entkriminalisierung des Eigengebrauchs
2004 Parlamentarischer Entkriminalisierungsversuch scheitert knapp
2008 Volksinitiative zur Legalisierung: 36,7 % Ja-Stimmen (Referendum)
2011 Vereinfachter Zugang zu medizinischem Cannabis (Sondergenehmigung BAG)
2012 Besitz <10 g entkriminalisiert (100 CHF Busse)
2012 (Okt.) Bundesgericht erklĂ€rt kantonale Cannabis-Anbauvereinbarungen fĂŒr ungĂŒltig
2017 (Sep.) Bundesgericht: Nur Konsum, nicht Besitz, darf gebĂŒsst werden
2018 GrĂŒne Parlamentsinitiative zur Regulierung abgelehnt (104:86)
2020 (Sep.) Parlament verabschiedet Rechtsgrundlage fĂŒr Pilotversuche
2021 (Mai) Pilotversuche-Gesetz tritt in Kraft
2022 (Aug.) Medizinalcannabis ohne Sondergenehmigung verschreibbar
2023 (Jan.) Start Weed Care Basel (erstes Pilotprojekt)
2023 (Jul.) Bundesgericht: Besitz <10 g (nicht zum Verkauf) ist legal
2023 (Dez.) Start Cann-L Lausanne
2025 CanPG-Vorentwurf durch SGK verabschiedet
2026 (MĂ€rz) Weed Care: Positive Drei-Jahres-Bilanz
2026 (April) Cann-L Lausanne: Positive Zwei-Jahres-Bilanz – 20 % SchwarzmarktverdrĂ€ngung, 2 Mio. CHF entzogen
2026 (Mai) SGK-N verweist CanPG-Entwurf zur Überarbeitung zurĂŒck
2028 (geplant) Ende der Pilotversuche, Aufbau Legalisierungsinfrastruktur
2029 (geplant) FrĂŒhestmögliche vollstĂ€ndige Legalisierung

7. Relevanz fĂŒr deutsche Konsumenten und Reisende

FĂŒr Deutsche, die in die Schweiz reisen oder dort wohnen, gelten besondere Regeln:

* Einfuhr aus Deutschland: Die Einfuhr von THC-haltigem Cannabis (>1 %) aus Deutschland in die Schweiz ist strafbar – auch wenn der Besitz in Deutschland legal ist * Medizinalcannabis: Die Einfuhr von Ă€rztlich verschriebenem Medizinalcannabis erfordert eine Sondergenehmigung des BAG (auch fĂŒr deutsche Rezepte) * CBD legal, aber Vorsicht im Verkehr: Auch CBD-BlĂŒten (<1 % THC) können THC-Spuren enthalten – bei Drogentests drohen Fahrverbote * Konsumverbot im öffentlichen Raum: In der Schweiz gelten Ă€hnliche Verbotszonen wie in Deutschland (Schulen, ÖPNV) * Doppelte Bestrafung möglich: Deutsche, die in der Schweiz beim Cannabiskonsum erwischt werden, mĂŒssen mit einer Busse rechnen – auch wenn der Konsum in Deutschland legal wĂ€re

→ Siehe auch: Cannabis & Reisen – Internationale Bestimmungen → Siehe auch: Recht: Deutschland – Cannabisgesetz (CanG) → Siehe auch: Cannabis in Europa – Rechtslage im Vergleich

8. Ausblick und Bewertung

Die Schweiz geht einen behutsamen, evidenzbasierten Weg zur Cannabisregulierung – langsamer als Deutschland, aber mit einer soliden wissenschaftlichen Grundlage:

* StÀrken des Schweizer Modells:

  1. Wissenschaftliche Begleitung vor der Legalisierung (nicht erst danach)
  2. Klarer Fokus auf Gesundheitsschutz und QualitÀt
  3. Erfolgreiche Pilotprojekte mit messbaren positiven Ergebnissen – Weed Care und Cann-L zeigen deutliche Konsumreduktion und SchwarzmarktverdrĂ€ngung
  4. Pragmatischer Umgang mit CBD (<1 % THC)

* SchwÀchen:

  1. Sehr langer politischer Prozess (seit 2021 in der parlamentarischen Phase)
  2. Cannabis bleibt fĂŒr Konsumenten ohne Pilotprojekt-Zugang illegal (Schwarzmarkt)
  3. Kantonale Unterschiede in der Strafverfolgung
  4. Fehlende Übergangsregelung fĂŒr die Zeit zwischen Pilotprojekt-Ende und vollstĂ€ndiger Legalisierung

Fazit: Die Cannabis-Pilotprojekte in der Schweiz liefern wertvolle Daten fĂŒr die europĂ€ische Cannabis-Politik. Insbesondere die Ergebnisse von Cann-L Lausanne (20 % SchwarzmarktverdrĂ€ngung, 2 Mio. CHF entzogen, KonsumrĂŒckgang um 20 %) und Weed Care Basel (stabiler Konsum, verbesserte psychische Gesundheit) sind international vielbeachtet und belegen die Wirksamkeit regulierter, nicht-kommerzieller Abgabemodelle. Das CanPG könnte ab 2029 einen vollstĂ€ndig regulierten Cannabismarkt schaffen – vorausgesetzt, das Gesetz ĂŒbersteht die parlamentarischen HĂŒrden und eine mögliche Volksabstimmung.

Quellenverzeichnis

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